Neue Förderrichtlinie „Junges Wohnen“

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Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales (MID) hat uns mitgeteilt, dass die Förderrichtlinie „Junges Wohnen“ über deren Planung wir erstmals im November 2022 berichtet hatten, nunmehr veröffentlicht wurde (MBl. LSA 2024, S. 239) und am 03.04.2024 in Kraft getreten ist. Für den Umbau, die Erweiterung, den Neubau sowie die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende in Sachsen-Anhalt stehen bis 2028 insgesamt rund 17,6 Mio. Euro Fördermittel bereit. Der Bund unterstützt das Sonderprogramm dabei mit 13,5 Mio. Euro.

Die Richtlinie soll die Versorgung mit attraktivem und bezahlbarem Wohnraum von Studierenden und Auszubildenden unterstützen, die sich aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können.

Die Förderung je Wohneinheit beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens aber 120.000 Euro. Wenn die neuen Wohnheimplätze bezugsfertig sind, müssen sie ab dann 25 Jahre für die Unterbringung von Studierenden oder Auszubildenden zur Verfügung stehen. Sie sind damit belegungsgebunden.

Im Wintersemester 2023/24 waren an den Universitäten und Hochschulen Sachsen-Anhalts rund 56.500 Studierende eingeschrieben. Die Anzahl der Auszubildenden in den Betrieben des Landes betrug im vergangenen Jahr rund 26.200.

17.04.2024