Neue Kommunalrichtlinie am 01.11.2024 in Kraft getreten
Die Kommunalrichtlinie verfolgt u. a. das Ziel, die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen im kommunalen Umfeld zu verstärken und Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Klimaneutralität zu erreichen. Der strategische Förderschwerpunkt umfasst beispielsweise Kommunale Netzwerke, Machbarkeits-studien und Energiesparmodelle. Als investiv werden u. a. Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung gefördert. Allgemein antragsberechtigt sind u. a. rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind.
Die Kommunalrichtlinie wurde kürzlich novelliert und ist am 01.11.2024 in Kraft getreten. Hintergrund waren u. a. die Streichung nicht genutzter Fördertatbestände, Anpassungen an aktuelle Gesetzgebungs-verfahren, wie z. B. das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sowie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Ansatzpunkt für die aktuelle Novellierung war eine Entbürokratisierung, Fokussierung und Aktualisierung der Förderrichtlinie:
- Wenig genutzte Fördertatbestände, wie z. B. die Gewinnungsphase bei Kommunalen Netzwerken wurden gestrichen.
- Der Förderschwerpunkt „Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements“ entfällt aufgrund der Überschneidungen mit dem 2023 neu implementierten Energieeffizienzgesetz.
- Die Mindestzuwendungshöhe wurde von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben. Dadurch sollen verstärkt mittlere und größere Vorhaben umgesetzt werden.
- Bei der Antragsstellung für Personalförderung werden pauschalisierte Ansätze eingeführt. Die übersichtliche Gesamtdarstellung ersetzt die detaillierte Ausgabenplanung, wodurch die Bearbeitung beschleunigt werden soll.
- Anpassung an die neue Fassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die neue De-minimis-Verordnung.
Weitere Informationen:
Anträge nach der neuen Richtlinie können wieder ab dem 01.02.2025 beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) GmbH auf dem Förderportal easy-Online gestellt werden, das unter folgendem Link abrufbar ist: https://foerderportal.bund.de
Die ZUG hat hierzu eine Videoanleitung erstellt, die unter folgendem Link abrufbar ist: www.klimaschutz.de
Für Anschlussvorhaben im Förderschwerpunkt Klimaschutzmanagement ist Antragstellung seit dem 01.11.2024 möglich.
Die überarbeitete Kommunalrichtlinie steht unter folgendem Link zur Verfügung: www.klimaschutz.de
Der technische Annex der überarbeiteten Kommunalrichtlinie (Anlage) steht unter folgendem Link zur Verfügung: www.klimaschutz.de
Weitere Informationen finden sich auf der Website der Nationalen Klimaschutzinitiative unter folgendem Link: www.klimaschutz.de