Neues BMF-Schreiben zur Anwendung des § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I, S. 986) wurden neben der Änderung des § 1 Absatz 2a GrEStG (Erwerb durch Veränderungen der Gesellschafterstruktur in Personengesellschaften) sowie der Neueinfügung des § 1 Absatz 2b GrEStG (Erwerb durch Veränderungen der Gesellschafterstruktur in Kapitalgesellschaften) der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung in § 6a GrEStG um diese neuen Erwerbsvorgänge mit Wirkung zum 1. Juli 2021 erweitert. Hierzu hat das BMF die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25.05.2023 veröffentlicht.
Dieser Erlass ersetzt die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 22.09.2020 (BStBl. I, S. 960) zur Frage einer Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern und ist in allen offenen Fällen anzuwenden.
Der Erlass steht auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums zum Download bereit:
www.bundesfinanziministerium.de
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