Neues Förderprogramm „KlimaWildnis“ gestartet
Das Bundesumweltministerium hat am 05.11.2024 ein weiteres Förderprogramm im Rahmen des Aktionsplans Natürlicher Klimaschutz (ANK) gestartet. Beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) GmbH können Anträge für die neue Förderrichtlinie „KlimaWildnis“ gestellt werden. Gefördert wird die Sicherung von KlimaWildnis-Flächen und der Einsatz von KlimaWildnis-Botschaftern, die die Akteure bei der Umsetzung von Wildnis vor Ort beraten und unterstützen.
Während der schon seit 2019 bestehende Wildnisfonds die Sicherung großflächiger Wildnisgebiete fördert, richtet sich die neue Förderrichtlinie KlimaWildnis auch an kleinere Flächen, von mindestens 50 Hektar in Wäldern und von mindestens 25 Hektar in Seen, Mooren und Auen, an Küsten sowie in Flächen mit langer Habitatkontinuität. Die neue Richtlinie fördert Akteure beim Ankauf der Flächen, die diese dann laufend betreuen, um langfristig effektive Kohlenstoffspeicher zu sichern. So sollen, insbesondere auch durch die Vernetzung von Flächen mit eigendynamischer Entwicklung, ideale Synergien zwischen Klimaschutz und Biodiversitätsschutz geschaffen werden. Außerdem wird der Einsatz von vor Ort tätigen KlimaWildnisBotschaftern gefördert. KlimaWildnisBotschafter sollen zu Wildnis im Kontext von Natürlichem Klimaschutz und Wildnis in Deutschland beraten und aufklären, über die bestehenden Fördermöglichkeiten informieren und Akteure für die Umsetzung von Wildnis gewinnen, sie vernetzen und unterstützen.
Gefördert werden:
- Der Ankauf von geeigneten Flächen mit einer Mindestgröße von 50 ha.
- Der Ankauf von mindestens 100-jährigen Laubwaldflächen, Waldflächen mit langer Habitatkontinuität, Flächen in Seen, Mooren und Auen sowie Flächen an Küsten mit einer Mindestgröße von 25 ha.
- Der Ankauf von kleineren Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von geeigneten Flächen, die (perspektivisch) dauerhaft für die eigendynamische Entwicklung gesichert sind (resultierende Gesamtflächengröße mindestens 50 bzw. 25 ha). In Einzelfällen können auch Flächen erworben werden, die als Tauschflächen für Arrondierungs- oder Erweiterungsflächen im obigen Sinne verwendet werden sollen.
- Auf Flächen der öffentlichen Hand in begründeten Einzelfällen der Ankauf des Nutzungsrechts oder der finanzielle Ausgleich für den dauerhaften Nutzungsverzicht.
- Vorhaben, die die Entstehung von Wildnisflächen unterstützen. Zuwendungsfähig ist der Einsatz von je einer/m KlimaWildnisBotschafter in einem Gebiet mit Wildnispotenzial (Potenzialraum), das deutlich über 50 ha hinausgeht.
Antragsberechtigt sind:
- Gebietskörperschaften und von diesen beauftragte Zweckverbände und Organisationen,
- weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie
- gemeinnützige Organisationen mit entsprechend dieser Richtlinie einschlägigen satzungsgemäßen Zielen.
Der Finanzierungsanteil des Bundes beträgt bei den KlimaWildnisBotschafter bis zu 90 Prozent und bei den Flächen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2027.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie sind unter folgendem Link abrufbar: www.bmuv.de
Informationen zur Antragstellung finden sich auf der Seite der ZUG gGmbH unter folgendem Link: www.z-u-g.org/klimawildnis