Neufassung der Ehrenordnung für den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt

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Das Präsidium hat in seiner 200. Sitzung am 30.05.2022 die Ehrenordnung für den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt neugefasst und im Hinblick auf zwei Aspekte geändert:

  • zum einen wurden die zeitlichen Voraussetzungen für Ehrungen verkürzt und
  • zum anderen wurde der Kreis der zu Ehrenden, u. a. um (Ober-)Bürgermeister und Ortsbürgermeister erweitert.

Auf der Grundlage der Ehrenordnung für den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt besteht bereits seit dem 05.05.2015 die Möglichkeit, die Tätigkeiten von Hauptverwaltungsbeamten, Beigeordneten und ehrenamtlichen Mandatsträgern der Verbandsmitglieder, die langjährig verbandsintern mitgewirkt oder sich anderweitig um den Verband und die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben sowie von Persönlichkeiten, die sich für das Wohl und die Entwicklung der Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Zweckverbände eingesetzt haben, zu würdigen.

Die Neufassung der Ehrenordnung ist diesem Beitrag als Anlage beigefügt.

11.07.2022