Neugestaltung der Gesamtvertragspartnerschaft mit der GEMA zum 1. Januar 2021
Die GEMA plant die Einführung eines neuen Gesamtvertragsmodells zum 1. Januar 2021. Ziel der Neugestaltung ist eine stärkere Mitarbeit der Gesamtvertragspartner. Im Zuge dessen hat die GEMA angekündigt, alle bestehenden Gesamtverträge zum Jahresende 2019 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 zu beenden, um zum Jahreswechsel 2020/2021 neue Gesamtverträge abzuschließen.
Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt hatte einen eigenständigen Gesamtvertrag mit der GEMA, welcher einen Nachlass auf alle Tarife von 20 % vorsieht. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der DST, DStGB und DLT, hat ebenfalls einen Gesamtvertrag seinerzeit auf Anregung einzelner Landesverbände geschlossen. Aufgrund der Neugestaltung der Gesamtvertragspartnerschaft mit der GEMA zum 1. Januar 2021 haben wir gemeinsam mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände verabredet, dass zukünftig nur noch ein Gesamtvertrag geschlossen wird. Die Mitglieder des SGSA partizipieren von diesem neuen, bundesweiten Vertrag genauso wie vorher durch den landesweiten Vertrag des SGSA.
Mit dem neuen Gesamtvertragsmodell möchte die GEMA eine stärkere Mitarbeit der derzeit über 500 Gesamtvertragspartner einfordern. Im Rahmen dessen ist seitens der GEMA unter anderem vorgesehen, diese Gesamtverträge, insbesondere hinsichtlich der Anforderung an die Vertragshilfe, zu vereinheitlichen und die Definition des Begriffes Vertragshilfe (einheitliche Standards, konkrete Leistungen) vorzunehmen. Die GEMA beruft sich dazu auf die amtliche Begründung des § 35 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG), wonach die Höhe des eingeräumten Rabatts (bisher 20 %) mit dem Umfang der Gegenleistung der Nutzervereinigungen korrelieren müsse. Die Gegenleistung entspräche seit langem nicht mehr dem ökonomischen/monetären Wert, den die GEMA als Rabatt ausschütte.
Um eine solche Korrelation von Leistungen (Gesamtvertragsnachlass) und Gegenleistungen (Vertragshilfe) abbilden zu können, hat die GEMA sogenannte Leistungskataloge vorgelegt. Diese Leistungskataloge beschreiben ausführlich, welche Leistungen die GEMA künftig von den Nutzervereinigungen erwartet und welcher Rabattsatz dem jeweiligen Katalog hinterlegt ist.
Diese sehen - grob umrissen - derzeit wie folgt aus:
- Leistungskatalog Kommunikation und Information, 8 % Nachlass (u. a. intensive Aufklärungs- und Kommunikationspflichten)
- Leistungskatalog Mitgliederadressen-Aktualisierung, 2 % Nachlass (selbstständige Einpflege und Aktualisierung des Mitgliederbestandes durch die jeweilige Nutzervereinigung, Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch Nutzervereinigung im Hinblick auf ihre Verpflichtungen)
- Leistungskatalog Beratung, 4 % Nachlass (u. a. umfassende Beratungsleistungen der Nutzervereinigung gegenüber ihren Mitgliedern mit Benennung eines konkreten Ansprechpartners, Sicherstellung der Erreichbarkeit, Beantwortung konkreter Problemlösungen der Mitglieder gegenüber der GEMA in festgelegtem Zeitraum).
Ein weiterer Leistungskatalog, der das Inkasso der an die GEMA zu entrichtenden Lizenzentgelte betraf, hat die GEMA in der Zwischenzeit zurückgezogen. Die kommunalen Spitzenverbände haben deutlich gemacht, dass eine Inkassoübernahme für die GEMA nicht vorstellbar und leistbar sei. Bislang hat die GEMA allerdings nicht dargestellt, wie sie die durch den Wegfall dieses Katalogs entstehende Lücke, dessen Umsetzung mit einem weiteren Nachlass von 6 % honoriert worden wäre, schließen will, um doch noch einen Nachlass in Höhe von 20 %, wie bisher, zu ermöglichen.
Der Deutsche Städtetag, der federführend die Verhandlungen mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BMVI) mit der GEMA führt, hat uns über den Stand der Gespräche informiert. Der SGSA hat dabei insbesondere darauf hingewiesen, dass geklärt werden müsse, wie eine Mitgliederadressen-Aktualisierung, welche einen 2 %-Nachlass nach sich ziehe, erfolgen solle.
Im Mitgliederbestand sowohl des SGSA als auch des Deutschen Städtetages und der anderen kommunalen Spitzenverbände sind keine ständigen Änderungen zu verzeichnen, sodass eine einmalige Mitgliedereinpflege der Adressdaten und eine jährliche Aktualisierung angestrebt werden könnte. Auch die Frage der umfassenden Beratungsleistungen, welche die Nutzervereinigungen, so auch die Landesgeschäftsstelle gegenüber ihren Mitgliedern leisten muss, ist noch nicht definiert. Der Deutsche Städtetag schließt sich hierbei auch der Meinung der Landesgeschäftsstelle an, dass dies die kommunalen Spitzenverbände nicht leisten können. Konkret auftretende Probleme müssen nach wie vor zwischen unseren Mitgliedern und der GEMA direkt besprochen und geklärt werden. Insbesondere Fragen, wegen einer falschen Berechnungsgrundlage oder Streitigkeiten bei Verwendung der Musik kann nicht die Nutzervereinigung lösen.
Nach Auffassung des Deutschen Städtetages müssen die geforderten Leistungen nach wie vor zumutbar, vertretbar und leistbar sein, um weiterhin den Gesamtvertragsrabatt von idealerweise 20 % zu erhalten. Die kommunalen Spitzenverbände versuchen gegenwärtig, ein größeres Entgegenkommen der GEMA bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Leistungskataloge zu erreichen. Hierfür sind in diesem Jahr Ende November und im Dezember weitere Gespräche geplant. Nach Information der Geschäftsstelle des Deutschen Städtetages muss aber davon ausgegangen werden, dass zurzeit die Verhandlungslage daraufhin abzielt, dass die GEMA keinen vollständigen 20-%igen Vertragsnachlass zulassen werde. Die Verteuerungen, die dieser Wegfall des Nachlasses für die gemeindliche Ebene nach sich ziehe, hat der Deutsche Städtetag der GEMA gegenüber bereits geäußert und wird auch dies in den künftigen Verhandlungen herausstellen.