Neustart KfW-Förderprogramme
Der Bundeshaushalt 2024 ist beschlossen und wurde am 12. Februar 2024 im Bundesgesetzblatt I veröffentlicht. Die vorläufige Haushaltsführung ist damit beendet.
Mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2024 können seit dem 20. Februar 2024 wieder Anträge bei den KfW-Förderprogrammen Klimafreundlicher Neubau (KFN), Förderung des altersgerechten Umbauens und Förderung genossenschaftlichen Wohnens gestellt werden. Das Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF), in dem ohne Unterbrechung trotz vorläufiger Haushaltsführung durchgehend Anträge möglich waren, wird fortgeführt.
Die genannten KfW-Förderprogramme im Überblick:
Klimafreundlicher Neubau (KFN) [KfW 297, 298, 299]
Die Neubauförderung des BMWSB stellt mit dem neuen Programm „Klimafreundlicher Neubau“ seit 2023 nicht mehr allein auf die Dämmung eines Gebäudes ab, sondern nimmt den ganzen „Lebenszyklus“ eines Gebäudes in den Blick. Im Bundeshaushalt 2024 sind 762 Mio. Euro für KFN eingeplant. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite (Beispiel für Wohngebäude: Förderung führt zu einem Endkundenzinssatz von 2,13 % bei Wohngebäuden bei 35-jähriger Kreditlaufzeit und 10-jähriger Zinsbindung), eine Änderung der Konditionen zum Neustart erfolgt nicht.
Wohneigentum für Familien (WEF) [KfW 300]
Die Förderung Wohneigentum für Familien wird zu attraktiven Konditionen nahtlos weitergeführt. Für das Förderprogramm stehen 350 Mio. Euro im Bundeshaushalt 2024 zur Verfügung. Der aktuelle Zinssatz beträgt 0,70 % bei einer Laufzeit von 35 Jahren. Nachdem Mitte Oktober 2023 bereits durch Anhebung der Einkommensgrenze der Kreis der antragsberechtigten Haushalte vergrößert wurde und die Kredithöchstbeträge ebenfalls gestiegen sind, wird ab dem 1. März 2024 eine weitere Verbesserung eingeführt: Die Option der 20-jährigen Zinsbindung. Dies gibt gerade in Zeiten hoher Zinsfluktuation antragstellenden Familien langfristige Sicherheit.
Förderung genossenschaftlichen Wohnens [KfW 134]
Mit der Förderung unterstützt die Bundesregierung den Erwerb von Genossenschaftsanteilen und erleichtert den Zugang für potenzielle Mitglieder zu dauerhaft bezahlbarem Wohnen. Für das Programmjahr 2024 stehen insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Vorjahren. Ziel ist es, die Gründung neuer Wohnungsgenossenschaften zu unterstützen und dieses Marktsegment zu stärken, sowie bestehende Wohnungsgenossenschaften bei Neubau und Modernisierung zu unterstützen. Mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird das Eigenkapital der Genossenschaften für investive Maßnahmen gestärkt.
Förderung des altersgerechten Umbauens [KfW 455-B]
Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden gefördert, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Dafür stehen im Jahr 2024 mit 150 Mio. Euro doppelt so viel Mittel wie im Jahr 2023 zur Verfügung. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen sowie auch Familien mit Kindern zugute. Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt maximal 2.500 Euro (10 % der förderfähigen Investitionskosten). Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ wird ein Zuschuss in Höhe von 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 6.250 Euro gezahlt.