Novellierte Förderrichtlinie für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen

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Das Bundesumweltministerium fördert seit 2008 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Maßnahmen u. a. an kommunal betriebenen Kälte- und Klimaanlagen. Am 01.12.2020 ist die novellierte Richtlinie zur Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen vom 27.08.2020 (Kälte-Klima-Richtlinie) in Kraft getreten.

Auf Grundlage der Kälte-Klima-Richtlinie wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik gefördert, die dem modernsten Stand der Technik entsprechen. Durch die Steigerung der Energieeffizienz, die Minderung des Kältebedarfs sowie durch die Reduktion der Treibhausgasemissionen soll das Förderprogramm einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele leisten. Es können gefördert werden:

  • stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn die Anlagen neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt,
  • die Neuanschaffung von Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen sowie die Nachrüstung von Klimaanlagen in Schienenfahrzeugen, wenn diese mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.

Antragsberechtigt für stationäre Anlagen sind Landkreise, Städte und Gemeinden, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen. Antragsberechtigt für Klimaanlagen in Fahrzeugen, die im ÖPNV eingesetzt werden, sind die kommunalen Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen. Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Bearbeitung der Förderanträge sowie die Auszahlung der Zuschüsse zuständig. Anträge können ab sofort elektronisch beim BAFA gestellt werden. Die mögliche Förderhöhe kann zuvor mit einem Förderrechner unverbindlich abgeschätzt werden.

Nähere Informationen können auf der BAFA-Homepage unter

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html

abgerufen werden.

26.02.2021