Novellierter Förderaufruf "Klimaschutz durch Radverkehr"
Das Bundesumweltministerium hat einen novellierten Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ veröffentlicht. Die Landkreise können zwischen dem 1. März und 31. April 2020 sowie vom 1. September bis 31. Oktober 2020 zunächst Skizzen für investive Vorhaben zur Verbesserung der Radverkehrssituation einreichen, um sich für eine Förderung zu bewerben.
LKT Rundschreiben Nr. 156/2020 [PDF-Dokument: 67 kB]
05.03.2020