Novellierung der Europäischen Trinkwasserrichtlinie; Sachstand

wasser

In einem vorherigen KNSA-Beitrag hatten wir zur Stellungnahme der Vereinigung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene zur EU-Trinkwasserrichtlinie gegenüber dem europäischen Parlament (EP) berichtet. Zuvor hatte die Landesgeschäftsstelle mit einem E-Mail-Rundschreiben über den Vorschlag der EU-Kommission für eine Novelle der EU-Trinkwasserrichtlinie und die im Mittelpunkt der Novellierung stehenden wesentlichen Elemente berichtet.

Nunmehr hat der europäische Rat am 5. März 2019 an einer „allgemeinen Ausrichtung zur Trinkwasserrichtlinie (i. e. generelle Position des Rates)“ gearbeitet, sich aber nicht abschließend geäußert. Er wird sich mit dem EP auf der Basis eines eigenen internen Kompromisspapiers ins Benehmen setzen. Das EP hat gleichzeitig auch seine Eckpunkte festgelegt. Inhaltlich dreht sich die Diskussion bei beiden Institutionen zunächst um die Aktualisierung der Wasserqualitätsstandards und die Weiterentwicklung eines risikobasierten Ansatzes des Wassermonitorings. Weiteres Ziel der Trinkwasserrichtlinie ist die Verbesserung des „Zugangs zu Wasser in Städten und öffentlichen Einrichtungen“ sowie ausführlichere Informationen für Verbraucher über Wasserqualität und -dienstleistungen. Der letzte Punkt geht u. a. auch auf die erfolgreiche Bürgerinitiative „Right2Water“ (1,6 Mio. Unterschriften bis 2018) zurück.

Nach Auffassung des EP ist zur Lösung der Probleme zunächst einmal „eine effizientere Nutzung von Wasserressourcen, speziell im Zusammenhang mit Leckagen in der Wasserversorgungsinfrastruktur“, nötig. Abgesehen von diesen infrastrukturellen Herausforderungen hat sich im Rat eine Gruppe von Mitgliedstaaten für eine Regelung eingesetzt, wonach für Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, Mindesthygieneanforderungen im Rahmen der Trinkwasserrichtlinie im Wege von Durchführungsrechtsakten festgelegt werden sollen. Diese Rechtsakte sollen

  • europäische Positivlisten für die Ausgangsstoffe oder -verbindungen, die zur Verwendung für die Herstellung der Materialien zugelassen sind;
  • gemeinsame Methoden für die Prüfung und Zulassung dieser Stoffe oder Verbindungen;
  • Verfahren und Methoden für die Prüfung und Zulassung der Materialien in ihrer endgültigen Form;
  • das Verfahren für die Stellung von Anträgen auf Hinzufügung oder Entfernung von Ausgangsstoffen und -verbindungen auf den europäischen Positivlisten;
  • eine die Übereinstimmung mit der Trinkwasserrichtlinie bestätigende Kennzeichnung für Produkte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen,

beinhalten. Allem Anschein nach wird sich eine Einigung über die Novellierung der Trinkwasserrichtlinie an diesen Punkten entscheiden.

Über die weitere Entwicklung werden wir aktuell berichten.

28.03.2019