Orientierungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände überarbeitet

See

Das OVG LSA hat mit Beschluss vom 04.12.2019 - Az.: 2 L 45/18 sowie mit Urteil vom 27.02.2020 - Az.: 2 L 35/18 (vgl. E-Mail-Rundschreiben vom 05.08.2020) die Anforderungen an die kommunalen Umlagesatzungen der Unterhaltungsverbandsbeiträge zur sachgerechten Bestimmung des Umlageschuldners konkretisiert. Die bis dato geltende Orientierungssatzung zur Umlage der Unterhaltungsverbandsbeiträge entsprach nicht diesen Anforderungen, was im Ergebnis dazu führte, dass viele Ortssatzungen die auf Basis dieser Orientierungssatzung erlassen worden waren, von den Gerichten für nichtig erklärt wurden. Die Landesgeschäftsstelle hat daher im oben genannten E-Mail-Rundschreiben ausdrücklich empfohlen, die Ortssatzungen zu überprüfen und die Satzungsbestimmungen zum Umlageschuldner entsprechend der Vorgaben der Entscheidungen des OVG LSA anzupassen.

Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie seine Orientierungssatzung überarbeitet. Die neue Satzung steht in unserem Internetangebot unter

www.kommunales-sachsen-anhalt.de
(SGSA/Mitgliederservice/Mitgliederinformationen/Arbeitshilfen/Bauen, Umwelt und Vergabe)

zum Download zur Verfügung.

26.10.2020