Pakt für lebendige Innenstädte

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Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 19.12.2020 vorgeschlagen, eine Steuer für online bestellte Pakete einzuführen. Die Höhe der Steuer soll sich dem Vorschlag zufolge an der Bestellsumme orientieren. Die Einnahmen sollen dem Einzelhandel und den Innenstädten zugutekommen. Der wachsende Onlinehandel solle so in einem „Pakt für lebendige Innenstädte“ an den Kosten der kommunalen Infrastruktur beteiligt werden.

Der von den Abgeordneten Andreas Jung und Christian Haase (CDU/CSU) vorgeschlagene „Pakt für lebendige Innenstädte – Für eine Stärkung des Einzelhandels“ soll sicherstellen, dass der Einzelhandel in der aktuellen Corona-Krise kurzfristig gestützt und dauerhaft gestärkt wird. Erforderlich sei eine Strategie, die über den Tag hinausgehe. Folgenden Maßnahmen werden – neben einer zügigen und praxisgerechten Umsetzung der sog. Überbrückungshilfe III – vorgeschlagen:

Perspektiven für lebendige Innenstädte

„Die nachhaltige Entwicklung lebendiger Innenstädte ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft und muss deshalb politische Priorität und finanzielle Unterstützung erfahren. Dazu unterstützen wir die Einrichtung eines “Innenstadtfonds”. Mit dessen Möglichkeiten entwickeln Kommunen und Einzelhandel gemeinsam Konzepte zur Steigerung der Lebensqualität in attraktiven Zentren von Städten und Gemeinden. Die Maßnahmen zielen darauf ab, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich ein vielfältiger Einzelhandel als Teil eines regionalen Wirtschaftskreislaufs entwickeln kann. Dazu sollen verschiedene Lebensbereiche wie Wohnen, Einkaufen und Freizeit, aber auch Dienstleistung, Bildung und Produktion miteinander verknüpft werden. (…) Ein vorübergehender Aufkauf oder eine temporäre Anmietung von Leerständen als Teil einer aktiv gestaltenden Kommunalpolitik wird so ermöglicht. Dieser Innenstadtfonds soll aus zwei Quellen gespeist werden:

1. Paketabgabe für den Onlinehandel

Wenn der Einzelhandel durch die jetzige Krisensituation durch ist und die Tore wieder öffnen kann, müssen wir ihn strukturell stärken und faire Bedingungen im Wettbewerb mit dem Onlinehandel schaffen. Dazu wird eine Paketabgabe für den Onlinehandel eingeführt, die sich in der Höhe proportional nach dem Bestellwert richtet. Die Abgabe wird beim Online-Händler erhoben und von ihm an das Finanzamt abgeführt. Mit den Einnahmen daraus wird der Onlinehandel an den Kosten von ihm genutzter kommunaler Infrastrukturen beteiligt. Beseitigt wird damit die Schieflage gegenüber dem stationären Einzelhandel, der schon heute mit seinen Steuern erheblich zum Gemeindehaushalt beiträgt. Die Einnahmen aus der Paketabgabe sollen auch den Einzelhandel vor Ort unmittelbar entlasten. Die Mittel werden also in vollem Umfang zur Stärkung eines vielfältigen Einzelhandels in lebendigen Innenstädten eingesetzt, nichts davon verbleibt in der Bundeskasse.

2. Erhöhung der Städtebauförderung

Die von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam getragene Städtebauförderung wird zur Stärkung des „Innenstadtfonds” signifikant erhöht. Die Programme zur “Stärkung von Innenstädten und Ortskernen in ihrer städtebaulichen Funktion” sowie “Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten wie Wohnungsleerstand und Brachflächen in Innenstädten betroffene Gebiete” werden zur Förderung der Ziele des “Innenstadtfonds” weiterentwickelt.

Anmerkung:

Der vorgenannte Vorschlag zielt in die richtige Richtung. Innenstädte und Ortskerne leiden in hohem Maße unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Gerade die fehlenden Einnahmen aus dem Weihnachtsgeschäft stellen besonders Einzelhändler vor große Herausforderungen. Es ist zu befürchten, dass viele Geschäfte aufgeben müssen. Dies hat gravierende Auswirkungen auf unsere Innenstädte und Ortskerne. Gleichzeitig profitiert der Onlinehandel, der 24 Stunden und sieben Tage die Woche geöffnet hat, stark von der Schließung der Geschäfte.

Daher ist es grundsätzlich sinnvoll, über eine neue Abgabe Finanzmittel für die Unterstützung der in Not geratenen Innenstädte und Ortskerne zu erzielen. Wichtig ist, dass diese Abgabe in einen Innenstadtfonds fließt und unmittelbar den Kommunen für gezielte Maßnahmen zur Stärkung ihrer Zentren und der kommunalen Infrastruktur zur Verfügung steht.

Fraglich ist allerdings, ob die Orientierung einer „Paketabgabe“ am Bestellwert der richtige Ansatzpunkt ist. Hier bedarf es nochmals einer gründlichen Prüfung. Mit Blick auf die Umsetzung muss zudem sichergestellt werden, dass gerade kleine und inhabergeführte Geschäfte, die sich während der Pandemie mit Online-Angeboten ein zweites Standbein aufgebaut haben, durch diese Abgabe nicht belastet werden. Mithin ist sowohl der Vorschlag eines Innenstadtfonds, mit dessen Hilfe Städte und Gemeinden u. a. auch einen Zwischenerwerb von leergefallenen Handelsimmobilien realisieren können, als auch die vorgeschlagene Erhöhung der Städtebaufördermittel aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Letztere sollte von derzeit 790 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr erhöht werden.

16.02.2021