Quotenkartell bei Herstellern von Brückendehnfugen
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 7,3 Mio. Euro gegen zwei Hersteller von mehrprofiligen Brückendehnfugen (Übergangskonstruktionen für Straßenbrücken) wegen eines verbotenen Quotenkartells verhängt. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die Maurer SE, München, und die Mageba GmbH, Göttingen. Es handelt sich um die zwei einzigen Hersteller auf dem Markt für mehrprofilige Brückendehnfugen. Diese haben nach Aussage des Bundeskartellamts über Jahre hinweg ein Quotenkartell gebildet. Die Unternehmen hatten sich darauf verständigt, ihre Marktanteile in Form von Quoten festzuschreiben und so den Markt unter sich aufzuteilen.
Das Kartell betraf mit dem Straßenbau einen wichtigen Bereich der öffentlichen Infrastruktur und damit letztlich Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden als Eigentümer der Brücken.
Brückendehnfugen dienen dazu, die aufgrund von Temperaturschwankungen erfolgende Längenänderung von Brücken auszugleichen, indem sie sich auseinanderziehen und zusammenschieben. Die Absprachen umfassten sowohl Aufträge für Brückenneubauten als auch für Brückensanierungen, soweit letztere mit dem Neueinbau einer Übergangskonstruktion verbunden waren. Das Kartell, das einen hohen Organisationsgrad aufwies, deckte bis auf wenige Ausnahmen das gesamte bundesweite Marktvolumen für die Lieferung mehrprofiliger Übergangskonstruktionen ab.
Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass die Unternehmen Maurer SE und Mageba GmbH bei der Aufklärung der Absprachen mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert haben und die Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnten. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig. Ein ausführlicher Fallbericht als auch die Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 10.02.2022 finden Sie unter: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2022/10_02_2022_Brueckendehnfugen.html?nn=3591286
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist ebenso wie der Deutsche Städtetag von Kanzleien zu dem Thema angeschrieben worden, um etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber den beiden Herstellern zu prüfen. Seitens der kommunalen Spitzenverbände ist beabsichtigt, sich zunächst mit dem Bundesverkehrsministerium auszutauschen, da auch Brückenbauwerke in Baulast des Bundes und der Länder betroffen sein müssten. Hier könnten sich gegebenenfalls Kommunen an entsprechende Verfahren des Bundes anschließen.