Ratssitzungen in Zeiten von Corona
Zum Thema „Ratssitzungen in Zeiten von Corona“ richtete die Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) eine Kleine Anfrage an die Landesregierung, die durch das Ministerium für Inneres und Sport wie folgt beantwortet wurde (LT-Drs. 7/6205):
Vorbemerkung der Fragestellenden:
Gemeinde-, Stadtrats- und Kreistagssitzungen sind Dreh- und Angelpunkt für Entscheidungen in der Kommune. Die Handlungsfähigkeit der Gemeindeorgane ist auch gerade in Krisenzeiten sicherzustellen. Die Entscheidungsfähigkeit der unmittelbar vom Volk gewählten Vertretungskörperschaft ist nach der Kommunalverfassung aufrechtzuerhalten.
Mögliche Infektionsgefahren sind kein von den Kommunalverfassungen vorgesehener Grund, die Öffentlichkeit auszuschließen. Bei dem in der Kommunalverfassung normierten Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen der Vertretung handelt es sich um eines der wesentlichen Grundprinzipien des Kommunalverfassungsrechts. Die herausragende Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes wird auch dadurch deutlich, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Verstoß nicht nur die Rechtswidrigkeit, sondern in der Regel die Nichtigkeit gefasster Beschlüsse zur Folge hat.
Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Erlass vom 23. März 2020 u. a. eine Befreiung von den Regelungen des § 52 Abs. 1, 4 und 5 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), also der Öffentlichkeit der Sitzungen, erteilt. Teile der Kommunalverfassung wurden ohne Weiteres damit außer Kraft gesetzt. [mehr]