Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Wasser Wasserstoff

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat im Februar d. J. den Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vorgelegt. Mit dem beabsichtigten Gesetz soll die EU-Verordnung 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wiederverwendung kommunalen Abwassers für die landwirtschaftliche Bewässerung ergänzt und umgesetzt werden (vergleiche E-Mail-Rundschreiben vom 01.03.2024).

Die EU-Verordnung legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen die EU-Mitgliedstaaten aufbereitetes Abwasser zur landwirtschaftlichen Bewässerung nutzen können. Sie bietet den EU-Mitgliedstaaten dabei die Möglichkeit, einerseits unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile von Flussgebieten von der Zulassung der Aufbereitung und Wiederverwendung ganz auszunehmen oder andererseits zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser im nationalen Recht zu stellen.

Der Gesetzentwurf sieht zur Klarstellung und Ergänzung u. a. einerseits Regelungen zu Fragen des Anwendungsausschlusses bestimmter Flusseinzugsgebiete oder Teile von Flusseinzugsgebieten vor. Hierzu wird den einzelnen Bundesländern laut Gesetzesbegründung ein Handlungsspielraum eingeräumt. Andererseits enthält der Gesetzentwurf Abgrenzungserfordernisse zur „üblichen“ Abwasserbehandlung vor Einleitung in ein Oberflächengewässer, Zulassungserfordernisse und grundlegende Überwachungserfordernisse für die Aufbereitung, Speicherung, Verteilung und Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser sowie Berichtspflichten und Sanktionen für Verstöße gegen diese Vorgaben. Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung gerichtet auf zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen sowie konkrete Überwachungserfordernisse bei der Aufbereitung und Wiederverwendung von aufbereitetem Wasser aus Sicht der Lebens- und Futtermittelhygiene, der Pflanzengesundheit sowie des Boden- und Grundwasserschutzes.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat die Gelegenheit für eine Stellungnahme im April wahrgenommen. Vor dem Hintergrund der gravierenden Folgewirkungen von langanhaltender Hitze und Trockenheit, die in einzelnen Regionen auch in Deutschland zu Wasserknappheit führen können, sollen ergänzende nationale Regelungen, die auch die Verordnungsanwendung des im Sommer 2023 von der EU verabschiedeten „Water Reuse Act“ konkretisieren und die Nutzung von Abwasser vereinfachen, von den kommunalen Spitzenverbänden begrüßt.

Allerdings wurde in der Stellungnahme angemahnt darauf zu achten, dass neue Genehmigungs-, Informations- und Berichtspflichten nicht den Bemühungen um einen Bürokratieabbau zuwiderlaufen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass zusätzliche Anforderungen zu steigenden Kosten und Mehraufwendungen führen, was die Gefahr birgt, dass die Nachnutzung von gereinigtem Abwasser zu aufwendig und damit unattraktiv wird. Ergänzend wurde gefordert, dass auch die Steigerung der Wassereffizienz bei der landwirtschaftlichen Bewässerung und in der industriellen Produktion vorangetrieben werden sollte. Über die Stellungnahme wurde mit E-Mail-Rundschreiben vom 18.04.2024 informiert.

17.06.2024