Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

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Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Vor-Ort-Apotheken vorgelegt. Zu den Eckwerten des Gesetzentwurfes gehören u. a.:

  • Eine flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch ortsnahe Apotheken soll gestärkt werden.
  • Vor-Ort-Apotheken sollen durch die Definition und Vergütung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen sowie durch eine bessere Honorierung von Nacht- und Notdiensten gefördert werden.
  • Der Heilberuf des Apothekers / der Apothekerin soll gestärkt werden.
  • Zu Lasten der Kostenträger werden die Versorgungen in Apotheken um ca. 200 Mio. Euro besser honoriert.
  • Eine bestehende Ungleichbehandlung von inländischen (Versand-) Apotheken im Vergleich zu Versandapotheken aus dem EU-Ausland im Bereich Boni und Rabatte soll beendet werden.
  • Die Befugnisse des Apothekers als Heilberuf sollen gestärkt werden.
  • Insgesamt soll es Änderungen an folgenden Gesetzen geben:
    • SGB V
    • Apothekengesetz
    • Apothekenbetriebsordnung
    • Arzneimittelgesetz
    • Arzneimittelpreisverordnung
    • Arzneimittelverschreibungsverordnung
    • Infektionsschutzgesetz

Näheres ergibt sich aus dem Referentenentwurf, der unter

www.kommunales-sachsen-anhalt.de
(SGSA Mitgliederservice, Mitgliederinformationen, Gesetzentwürfe)

zur Verfügung steht.

07.06.2019