Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Vor-Ort-Apotheken vorgelegt. Zu den Eckwerten des Gesetzentwurfes gehören u. a.:
- Eine flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch ortsnahe Apotheken soll gestärkt werden.
- Vor-Ort-Apotheken sollen durch die Definition und Vergütung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen sowie durch eine bessere Honorierung von Nacht- und Notdiensten gefördert werden.
- Der Heilberuf des Apothekers / der Apothekerin soll gestärkt werden.
- Zu Lasten der Kostenträger werden die Versorgungen in Apotheken um ca. 200 Mio. Euro besser honoriert.
- Eine bestehende Ungleichbehandlung von inländischen (Versand-) Apotheken im Vergleich zu Versandapotheken aus dem EU-Ausland im Bereich Boni und Rabatte soll beendet werden.
- Die Befugnisse des Apothekers als Heilberuf sollen gestärkt werden.
- Insgesamt soll es Änderungen an folgenden Gesetzen geben:
- SGB V
- Apothekengesetz
- Apothekenbetriebsordnung
- Arzneimittelgesetz
- Arzneimittelpreisverordnung
- Arzneimittelverschreibungsverordnung
- Infektionsschutzgesetz
Näheres ergibt sich aus dem Referentenentwurf, der unter
www.kommunales-sachsen-anhalt.de
(SGSA Mitgliederservice, Mitgliederinformationen, Gesetzentwürfe)
zur Verfügung steht.
07.06.2019