Reform des Landeskrankenhausgesetzes
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt (KHG LSA) ist die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes abgeschlossen. Das Gesetz wurde am 22.07.2026 ausgefertigt und am 19.08.2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt verkündet.
Für den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) war das Gesetzgebungsverfahren insbesondere mit Blick auf die nachfolgenden Aspekte von Bedeutung: die Beteiligung der kommunalen Ebene an der Krankenhausplanung und die Ausgestaltung des kommunalen Sicherstellungsauftrags. In beiden Punkten konnten im Laufe des Verfahrens Änderungen der ursprünglichen Entwurfsfassung erreicht werden. Die Kommunalen Spitzenverbände (KSpV) bleiben als unmittelbar Beteiligte und stimmberechtigte Mitglieder im Krankenhausplanungsausschuss vertreten. Zugleich wurde der kommunale Sicherstellungsauftrag gegenüber der bisherigen Rechtslage nicht verschärft. [mehr]