Reform des Staatsbürgerschaftsrecht
Die Bundesregierung will das Staatsbürgerschaftsrecht reformieren und Einbürgerungen erleichtern. Derzeit können ausländische Staatsbürger, die seit 8 Jahren in Deutschland leben und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben, eine Einbürgerung beantragen. Weitere Voraussetzungen sind das Bekenntnis zum Grundgesetz, der Nachweis, dass sie die deutsche Sprache mindestens auf dem Niveau B 1 sprechen, das Bestehen eines „Einbürgerungstests“ sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Einbürgerung demnächst bereits nach fünf Jahren möglich sein, bei besonders gut integrierten Migranten bereits nach drei Jahren. Eine Mehrstaatlichkeit soll künftig möglich sein. Die Bundesregierung erhofft sich mit der Reform eine höhere Fachkräftezuwanderung.
Besonders gut integrierte und damit eine Einbürgerungsmöglichkeit nach drei Jahren sollen Menschen erhalten, die herausragende Leistungen in Schule oder Beruf erzielt haben oder sich ehrenamtlich besonders engagieren. Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, erhalten vorbehaltlos die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil über mehr als fünf Jahre mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland lebt. Bei älteren Migranten soll darüber hinaus auf den bisher verpflichteten schriftlichen Sprachnachweis verzichtet werden. Eine Verständigung in deutscher Sprache reicht aus. Der Einbürgerungstest soll künftig entfallen. Auf der anderen Seite sollen die Sicherheitsüberprüfungen bei Einbürgerung verschärft werden. Vor der Einbürgerung soll nicht mehr nur der Verfassungsschutz einbezogen werden, sondern auch der Bundesnachrichtendienst, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt. Das Gesetz soll im ersten Quartal 2023 eingebracht und nach dem Willen der Bundesregierung möglichst im Sommer 2023 verabschiedet werden.
Anmerkung:
Die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen können, hat eine große gesellschaftliche Bedeutung. Wichtig ist, ob die entsprechende Person zu unserem Staat und unserem gesellschaftlichen System steht und die Staatsbürgerschaft deswegen anstrebt. Dies erreicht man nicht mit der Verkürzung von Fristen. Unverzichtbar bleibt in diesem Zusammenhang die gute Kenntnis der deutschen Sprache. Die jetzt bekannt gewordenen Pläne würden zu einem erheblichen Aufwuchs von Menschen führen, die zwei Staatsbürgerschaften haben. Es gibt zwar bereits heute einen erheblichen Teil doppelter Staatsbürgerschaften, gleichwohl kann dies in vielen Bereichen zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Beispielsweise in Erb- und Familienrecht, aber auch bei der wichtigen Frage, wie es sich um die Wehrpflicht verhält, wenn diese in zwei Staaten besteht. Von daher sollte eine doppelte Staatsbürgerschaft nur auf Zeit gewährt werden.
Diese zentralen Fragen können nicht durch einen Schnellschuss gelöst werden, sondern benötigen breiten, gesellschaftlichen Konsens. Den sollte die Bundesregierung nun herbeiführen. Im Übrigen muss angezweifelt werden, dass allein die leichtere Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft zu einer höheren Fachkräftezuwanderung führt.