Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS)
Am 8. Juni 2023 haben sich die Innenminister der EU in Luxemburg gegen die Stimmen von Polen und Ungarn auf zwei zentrale Bausteine einer Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems verständigt. Hierzu sollen zwei neue EU-Verordnungen geschaffen werden, nämlich die Asylverfahrensordnung und die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement.
Kern der Verständigung ist die Einführung von verpflichtenden Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen. Dies bedeutet, dass Personen aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent oder die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder über ihre Identität täuschen, für die Dauer ihres Asylverfahrens in Einrichtungen an den EU-Außengrenzen verbleiben müssen. Ihre Asylanträge sollen in diesen Zentren beschleunigt geprüft und das Asylverfahren abschließend bearbeitet werden. Die Rückführung dieser Personen soll direkt aus diesen gesicherten Einrichtungen erfolgen.
Die Dauer der Grenzverfahren soll 12 Wochen nicht überschreiten. Nach Ablauf dieser Frist dürfen die Personen in die EU einreisen.
Unbegleitete Minderjährige sollen aus dem Asylgrenzverfahren ausgenommen sein. Familien mit Kindern werden in die Grenzverfahren einbezogen. Deutschland konnte sich mit der Forderung nach einer Ausnahme von Familien nicht durchsetzen.
Verbunden mit dieser Regelung ist ein europäischer Solidaritätsmechanismus, mit dem Geflüchtete innerhalb der EU verteilt werden sollen. Dazu sollen die EU-Mitgliedsstaaten eine Zusage über die Aufnahme von Geflüchteten treffen. Staaten, die diese Quote nicht erfüllen, sollen eine finanzielle Leistung erbringen.
Die rechtliche Umsetzung in Form von EU-Verordnungen erfordert die Zustimmung des EU-Parlaments. In diesem Gesetzgebungsverfahren kann es zu Änderungen kommen.
Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist festzuhalten:
- Es ist ein wichtiger Schritt, dass es gelungen ist, auf Ebene der EU zu einer Verständigung über eine Reform eines gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) zu kommen. Die Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Monaten unmissverständlich darauf aufmerksam gemacht, dass es einer Entlastung der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten durch ein gerechtes europäisches Verteilsystem bedarf. Dass ein solcher Solidaritätsmechanismus in Europa nun vereinbart werden soll, ist richtig und entspricht der Forderung der Städte und Gemeinden.
- Positiv ist auch zu bewerten, dass die von den Städten und Gemeinden geforderte Steuerung der Migration mit dem Ziel erfolgt, dass nur noch Menschen mit anerkanntem Fluchtgrund in die EU gelangen.
- Die Städte und Gemeinden setzen darauf, dass die Bemühungen aller EU-Mitgliedsstaaten darauf ausgerichtet sind, Humanität mit Ordnung zu verbinden und sicherzustellen, dass die humanitäre Situation wie auch der Kinderschutz in den Einrichtungen des Grenzverfahrens gesichert wird.
- Es ist richtig, die Integrationskraft der Städte und Gemeinden auf Menschen mit gesicherter Bleibeperspektive zu richten. Bund und Länder müssen in der Folge einer solchen Verständigung die Kommunen dabei unterstützen, ihre Integrationsbemühungen für die ihnen zugewiesenen Menschen mit guter Bleibeperspektive auszuweiten und ihnen eine Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
- Bis zur Zustimmung des EU-Parlamentes und bis zur Schaffung der angekündigten Einrichtungen an den EU-Außengrenzen ist mit keiner Entlastung der Städte und Gemeinden zu rechnen.
Es wird daher darauf ankommen, dass Bund und Länder eine gesicherte Finanzierung für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten zur Verfügung stellen. Die Länder bleiben gefordert, ihre zentralen Aufnahmekapazitäten umgehend zu erhöhen, um die Kommunen zu entlasten.