Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen für die Grundsteuererhebung; Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 festgestellt, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar sind. Es hat bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung sind sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 nutzbar.
LKT Rundschreiben Nr. 165/2018 [PDF-Dokument: 66 kB]