Registrierungsmöglichkeit zum EWKFondsG startet 2024
Nach dem am 15. Mai 2023 verkündeten Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) beteiligen sich die Hersteller bestimmter Kunststoffprodukte an den Reinigungs- und Entsorgungskosten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Eine Registrierung der Anspruchsberechtigten und der Hersteller ist voraussichtlich ab dem 1. April 2024 über die digitale Plattform DIVID möglich.
Das EWKFondsG schafft die rechtlichen Grundlagen für die Bildung und Verwaltung eines Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt und ermöglicht zukünftig die Erhebung einer Einwegkunststoffabgabe von den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte. Die Einwegkunststoffabgabe ist seit 01.01.2024 von den Herstellern zu entrichten und von diesen erstmals im Jahr 2025 für das Jahr 2024 zu zahlen.
Ferner wurde im September 2023 die Einwegkunststofffondsverordnung beschlossen, die am 01.01.2024 in Kraft getreten ist. Sie legt die Höhe der Abgabesätze und das Auszahlungssystem für den Einwegkunststofffonds fest. In den Fonds zahlen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten eine Abgabe ein, um die öffentliche Hand bei der Bekämpfung der Vermüllung der Umwelt zu unterstützen.
Ab dem 01.04.2024 besteht voraussichtlich die Registrierungsmöglichkeit für Anspruchsberechtigte im Einwegkunststoffportal DIVID des Umweltbundesamtes. Zeitgleich müssen die Hersteller die Einwegkunststoffabgabe zahlen, die erstmals im Jahr 2025 für das Jahr 2024 fällig wird. Die Mittel aus dem Fonds werden dann erstmals Ende 2025 an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und weitere anspruchsberechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt.
Anmerkung:
Das Einwegkunststofffondsgesetz und die dazu gehörige Verordnung sind aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen, da das Prinzip der Herstellerverantwortung mit konkreten Verpflichtungen und Zahlungen ausgefüllt wird. Jedoch werden durch die Ermittlung, Erfassung, Aufarbeitung und Übermittelung der erforderlichen Punktberechnungseinheiten massive Aufwände auf Seiten der Kommunen erzeugt. Der mit der Erfassung verbundene Aufwand für die Kommunen darf nicht höher sein als die finanziellen Rückläufe.
Zudem greift die Beschränkung auf Einwegkunststoff zu kurz. Das Ziel sollte vielmehr die Verringerung aller Einwegprodukte sein, unabhängig von ihrer Materialbeschaffenheit. Insgesamt bedarf es keiner neuen Abfallbürokratie, sondern vielmehr ein klares Signal „Mehrweg vor Einweg“.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.einwegkunststofffonds.de