Magdeburg, den 11. 06. 1998
00-00-45 li-he
N i e d e r s c h r i f t
über die 16. Kreisvorstandskonferenz des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt am Montag, dem 08. Juni 1998, 10:30 Uhr, im Kulturhaus der Stadt Könnern
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Beginn: 10:40 Uhr Ende: 13:20 Uhr
Anwesend sind:
a) 23 Vorsitzende und Geschäftsführer/innen, die 17 Kreisverbände vertreten sowie
die Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte Dessau, Magdeburg und Halle
b) 4 weitere Präsidiumsmitglieder
c) 18 Gäste
d) 6 Pressevertreter
Es fehlen:
Vertreter der Kreisverbände Burgenlandkreis, Jerichower Land, Köthen und Wernigerode
Anmerkung:
Die Liste der Gäste ist beigefügt.
Tagesordnung:
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit
- Feststellung der Genehmigung der Niederschrift über die 15. Kreisvorstandskonferenz am 24. 11. 1997 in der Lutherstadt Eisleben
- Kommunalpolitische Ziele der neuen Landesregierung
3.1 Vortrag des (neuen) Innenministers
3.2 Aussprache - Einführung des Euro in den Kommunen
4.1 Vortrag von Herrn Hans-Georg Lange, Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband
4.2 Aussprache - Bericht von Herrn Landesgeschäftsführer Dr. Bernd Kregel zu aktuellen verbandspolitischen Fragen
- Mitteilungen, Anfragen und Anregungen
zu TOP 1 - Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit
Herr Präsident Dr. Polte eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit der Kreisvorstandskonferenz fest. Die Einladung erfolgte am 21. 04. 1998. Gemäß § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung besteht damit Beschlußfähigkeit.
Anmerkung:
Zu Beginn der Sitzung sind 14 Kreisverbände vertreten. Im weiteren Verlauf der Sitzung treffen die Vertreter der Kreisverbände Altmarkkreis Salzwedel, Anhalt-Zerbst und Weißenfels sowie die Herren Oberbürgermeister Otto, Dessau, und Dr. Rauen, Halle (Saale), ein. Von den 24 möglichen Stimmen sind damit 20 Stimmen anwesend.
zu TOP 2 - Feststellung der Genehmigung der Niederschrift über die 15. Kreisvorstandskonferenz am 24. 11. 1997 in der Lutherstadt Eisleben .
Die Kreisvorstandskonferenz stellt fest, daß die Niederschrift über die 15. Kreisvorstandskonferenz am 24. 11. 1997 in der Lutherstadt Eisleben gemäß § 13 Abs. 4 der Verbandssatzung als genehmigt gilt.
zu TOP 3 - Kommunalpolitische Ziele der neuen Landesregierung
Herr Dr. Polte begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Innenminister Dr. Manfred Püchel, MdL, und dankt ihm für die Bereitschaft, die kommunalpolitischen Ziele der neuen Landesregierung vorzustellen.
3.1 Vortrag des Innenministers
Herr Minister Dr. Püchel erinnert zu Beginn seines Referates daran, daß er seinen ersten Auftritt in der Kreisvorstandskonferenz vor 4 Jahren nicht als Heimspiel bewertete. Zwischenzeitlich hätten sich die Verhältnisse jedoch geändert, so daß er heute zu einem Freundschaftsspiel gekommen sei.
Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen gibt er zunächst einen Überblick über die in der vergangenen Wahlperiode unter seiner Federführung erarbeiteten und vom Landtag beschlossenen Gesetze. Nach einer kurzen Bewertung des Landtags-Wahlergebnisses schildert er die aus seiner Sicht wichtigsten Aufgaben der Politik in den kommenden vier Jahren. In diesem Zusammenhang kündigt er auch eine Initiative der Landesregierung zur Änderung der Landkreisordnung und Gemeindeordnung mit dem Ziel an, die Wahlperiode der Gemeinderäte und Kreistage bis zum 30. 06. 1999 zu verlängern, um die Kommunalwahlen gleichzeitig mit den im Juli 1999 anstehenden Europawahlen durchführen zu können.
Anhand der vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt vorgelegten Erwartungen an Landtag und Landesregierung zu Beginn der 3. Wahlperiode beschreibt der Minister die Aufgabenschwerpunkte des Innenministeriums in den kommenden Jahren und sichert eine kontinuierliche Fortführung der bisher geleisteten Arbeit zu. Dabei geht er insbesondere auf die Verwaltungsreform, den Standardabbau, Möglichkeiten eines Kostenvergleichs zwischen Landesbehörden, die Stärkung der Verwaltungskraft der Gemeinden, den Änderungsbedarf zum Gemeindewirtschaftsrecht, die Durchführung von Modellvorhaben nach § 133 Abs. 4 Gemeindeordnung, das Fördermittelmanagement, das Konnexitätsprinzip, die Situation im Bereich der Abwasserbeseitigung, den Novellierungsbedarf der Gemeindehaushaltsverordnung und die Situation der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt ein. Abschließend sichert er dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt die Fortführung der offenen und konstruktiven Beziehungen zu.
Anmerkung:
Das Redemanuskript ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
3.2 Aussprache
Herr Dr. Polte dankt dem Innenminister zunächst ausdrücklich dafür, daß er seine kommunalpolitischen Vorstellungen auf der Grundlage der vom Präsidium des Städte- und Gemeindebundes beschlossenen Erwartungen an den Landtag und die Landesregierung formuliert hat. In diesem Zusammenhang fragt er Herrn Dr. Püchel, ob die Landesregierung das Kommunalabgabengesetz in der kommenden Wahlperiode novellieren wird.
Herr Dr. Püchel antwortet, daß es derzeit keine Überlegungen mit dem Ziel gibt, das 1996 novellierte Kommunalabgabengesetz erneut zu ändern und stellt ausdrücklich fest, daß er selbst mit dem Gesetz in der augenblicklichen Fassung zufrieden ist.
Herr Pfützner, Kreisverband Mansfelder Land, spricht die Personalkostensituation des Landes an und möchte wissen, ob vor dem Hintergrund der eingeleiteten Verwaltungsreform Einsparungsüberlegungen angestellt werden.
Herr Dr. Püchel entgegnet, daß in den vergangenen 4 Jahren insgesamt 8.000 Stellen in der Landesverwaltung eingespart wurden. Andererseits habe man in wichtigen Bereichen (Justizverwaltung, Katasterverwaltung, Polizei) wegen des bestehenden Bedarfes zusätzliche Stellen ausweisen müssen, so daß der Stellenabbau anhand des Stellenplanes nicht vollständig nachvollziehbar sei. Im übrigen habe die Landesregierung vor längerer Zeit bereits beschlossen, neue Stellen ausschließlich im Verhältnis drei zu eins zu schaffen. Also nur bei Wegfall von drei Planstellen eine neue Planstelle auszuweisen. Hieran halte sich die Landesverwaltung. Im übrigen habe das Land versucht, durch Arbeitszeitverkürzungen den notwendigen Personalabbau sozialverträglich zu gestalten. Hinzu komme, daß über die Zahlung von Abfindungen bereits 1.300 Mitarbeiter des Landes in den vorzeitigen Ruhestand getreten seien.
Herr Dr. Polte kommt auf die Initiative des Innenministers zur Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Europawahl im kommenden Jahr zurück und sieht hier einen sinnvollen Ansatz.
Herr Dr. Püchel nennt als möglichen Europawahltermin den 13. 06. 1999. Eine Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Europawahl würde neben einer höheren Wahlbeteiligung auch zur Folge haben, daß die Verpflichtung von ehrenamtlichen Wahlhelfern erleichtert würde.
Herr Dr. Rauball, Kreisverband Bitterfeld, möchte wissen, ob und in welcher Höhe bei freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen mit einer Landesförderung zu rechnen ist.
Herr Dr. Püchel macht die Möglichkeit einer Landesförderung von dem Ergebnis der Haushaltsplanberatungen abhängig. Dabei gebe es theoretisch zwei verschiedene Ansätze: Zum einen käme die Zahlung von Barmitteln in Frage, zum anderen wäre ein Schuldenerlaß denkbar. Ob und inwieweit das Land jedoch Haushaltsmittel bereitstelle, müsse abgewartet werden.
Herr Dr. Polte weist darauf hin, daß das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes am Freiwilligkeitsprinzip bei Gemeindezusammenschlüssen nach wie vor festhält. Bei hochverschuldeten Gemeinden müsse sich jedoch der Gesetzgeber Gedanken machen, wie vernünftige Strukturen entstehen könnten. Er befürchtet allerdings, daß der Landtag bei den derzeitigen politischen Kräfteverhältnissen hierfür nicht die nötige Kraft haben wird.
Herr Schönfeld, Kreisverband Halberstadt, möchte wissen, in welchen Rahmen sich die Landesregierung mögliche Gemeindezusammenschlüsse vorstellen kann.
Herr Dr. Püchel sieht insbesondere die Möglichkeit, daß sich Gemeinden innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft zu neuen Einheitsgemeinden zusammenschließen, die jedoch weiterhin Mitglied der jeweiligen Verwaltungsgemeinschaft bleiben. Es könne jedenfalls nicht sein, daß kleinere Gemeinden, deren Einwohnerzahl insgesamt unter 5.000 liege, sich zu einer Einheitsgemeinde mit dem Ziel zusammenschließen, die Verwaltungsgemeinschaft zu verlassen. Bei kreisgebietsübergreifenden Zusammenschlüssen, habe ohnehin der Landtag die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Herr Dr. Rauen, Stadt Halle (Saale), ist der Auffassung, daß trotz des Prinzips der Freiwilligkeit das Stadt-Umland-Problem nicht ohne Zwang gelöst werden kann. Sofern der Landtag die in diesem Zusammenhang notwendigen Entscheidungen versäume, fehle ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Überlebensfähigkeit der großen Städte. Insbesondere müsse der Bereich der Stadt Halle und ihres Umlandes geklärt werden. Hierauf habe der Landesgesetzgeber selbst mit dem Kreisgebietsreformgesetz von 1993 hingewiesen.
Herr Dr. Püchel schließt sich dieser Auffassung an und ergänzt, daß in diesem Zusammenhang auch das Problem der Landeshauptstadt Magdeburg und ihres Umlandes aufgegriffen werden muß. Anderenfalls bestehe die Gefahr, daß die Städte durch die Einwohnerabwanderungen ausbluten, ohne von finanziellen Lasten für das Vorhalten von notwendiger Infrastruktur (auch für das Umland) befreit zu werden. Demgegenüber gebe es Gemeinden im direkten Einzugsbereich der großen Städte, die so hoch verschuldet seien, daß sie nicht mehr allein überlebensfähig seien. Dies müßten auch die betroffenen Landkreise erkennen.
Herr Gurke, Kreisverband Quedlinburg, beklagt den Umfang der Bürokratie im Land. Er mahnt dringend Vereinfachungen an. Im übrigen stellt er fest, daß in Folge des Wahlergebnisses der DVU bei der Landtagswahl die rechtsgerichteten Schmierereien stark zugenommen haben und plädiert für ein entschiedeneres Vorgehen gegen diese Delikte.
Herr Dr. Püchel verweist in diesem Zusammenhang auf Vorbilder in verschiedenen Städten (z.B. Halle). Als Beispiel für eine mögliche Entbürokratisierung nennt er die Fördermittelprogramme. Hier seien konkrete Schritte vorgesehen. Er könne sich eine Reduzierung der vorhandenen Fördermittelprogramme um gut die Hälfte vorstellen. Auf die der Landesregierung im Entwurf vorliegende Studie zu diesem Thema weist er hin. Allerdings bleibe abzuwarten, wie die einzelnen Ressorts auf die Vorschläge zur Reduzierung der Fördermittelprogramme reagieren. Auch in anderen Bereichen (z.B. im Straßenverkehrsrecht) gebe es Überlegungen zur Entbürokratisierung.
Herr Pfützner, Kreisverband Mansfelder Land, spricht das Konnexitätsprinzip nach Art. 87 Abs. 3 der Landesverfassung an, auf das der Minister in seinem Vortrag auch eingegangen ist. Er möchte wissen, ob er dessen Ausführungen richtig verstanden hat, wonach die Möglichkeit, durch eine Übertragung neuer Aufgaben zusätzliche Einnahmen (z.B. Gebühren oder Steuern) zu erlangen, in diesem Umfang auch die Finanzierungsverpflichtung des Landes reduziert. Dies bedeute allerdings im Falle der Steuereinnahmen eine doppelte Bestrafung der Gemeinden, weil höhere Einnahmen in diesem Bereich gleichzeitig Reduzierungen bei den allgemeinen Finanzzuweisungen nach dem FAG zur Folge hätten. Ein solches Ergebnis sei abzulehnen.
Herr Dr. Püchel stellt fest, daß Herr Pfützner ihn insoweit falsch interpretiert hat.
Auch Herr Landesgeschäftsführer Dr. Kregel stellt fest, daß eine Übertragung neuer Aufgaben auf die Gemeinden im Ergebnis nur zur Folge haben kann, daß das Land die hierfür benötigten zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt, weil die allgemeinen Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz keine Reserven beinhalten, aus denen weitere Aufgaben finanziert werden können. Das Land könne sich jedenfalls nicht auf den Standpunkt stellen, daß die Gemeinden genug Geld hätten, um weitere Aufgaben auch finanzieren zu können.
Herr Dr. Püchel bestätigt, daß die Übertragung neuer Aufgaben auch zusätzliche Finanzzuweisungen erfordert. Das sage er als Kommunalminister. Für das Innenministerium stellt er im übrigen fest, daß in der vergangenen Wahlperiode nur ein Gesetz (Bereich Statistik) aus seinem Haus gekommen ist, das bei den Gemeinden zu einer Mehrbelastung in Höhe von insgesamt 150.000 DM geführt habe.
Herr Dr. Kregel bedauert ebenso wie der Minister, daß bislang nur wenige Gemeinden Modellvorhaben nach § 133 Abs. 4 Gemeindeordnung beantragt haben. Dies hängt nach seiner Auffassung vor allem damit zusammen, daß hinter jedem Antrag auch eine Konzeption stehen muß, die beispielhaft für die Suspendierung einzelner Rechtsvorschriften steht. Im Gegensatz zum Ministerium des Innern ist er jedoch der Auffassung, daß Zuständigkeitsverlagerungen ebenfalls von dem Modellvorhaben umfaßt sein müssen, da auch in der Verlagerung von Behördenzuständigkeiten Verfahrensmodelle ausprobiert werden können, die sich über das Land und den Landkreis bis hin zu Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden erstrecken. Er sieht ansonsten einen Widerspruch zu den Aufgaben der BürgerBüros in der Verwaltungsgemeinschaft Bismark, die auch das Kfz-Zulassungswesen für den Landkreis Stendal wahrnehmen oder Ziele des Modellprojektes "Bürgernahe Verwaltung im Landkreis Jerichower Land" im Rahmen der Telemedi@-Initiative des Landes und der Telekom.
Herr Dr. Püchel versteht § 133 Abs. 4 Gemeindeordnung so, daß die Kommunalaufsichtsbehörden bestimmte Ausnahmen zulassen können. Zuständigkeitsübertragungen wie z.B. das Kfz-Zulassungswesen gehören dazu nicht. Hier könne man gegebenenfalls durch das Rechtsinstitut der Genehmigung handeln. Zu den Zielen des § 133 Abs. 4 führt er aus, daß es zum einen darum gehe nachzuweisen, daß Aufgaben ordnungsgemäß auch ohne Einhaltung hoher Standards erfüllt werden können, und daß Aufgaben ohne bestehende Rechtsvorschriften ebensogut erledigt werden können. Als Beispiel nennt er den Antrag der Stadt Aschersleben auf Befreiung von Vorschriften des Kinderbetreuungsgesetzes.
Herr Pfützner fragt Herrn Abgeordneten Gallert, PDS, ob seine Fraktion eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes anstrengen wird und wenn ja mit welchem Inhalt.
Herr Gallert antwortet, daß seine Fraktion beschlossen hat, die Schwerpunkte der notwendigen Novellierung erst im Juli dieses Jahres zu formulieren. Anschließend soll eine öffentliche Erörterung stattfinden. Die Einbringung eines Gesetzentwurfes in den Landtag ist erst für den Herbst vorgesehen. Die Frage nach den Novellierungsinhalten kann er deshalb nicht im Detail beantworten. Allerdings zeichne sich ein zentrales Konfliktfeld bereits ab, da es der PDS insbesondere darum gehe, "Waffengleichheit" zwischen Kommunen und Bürgern zu erreichen. Dieser Konflikt werde voraussichtlich auch bestehen bleiben. Er bestehe deshalb auch mit dem Städte- und Gemeindebund, an den er im übrigen die Einladung richtet, sich an der Anhörung zu möglichen Inhalten einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes zu beteiligen.
Herr Dr. Polte macht deutlich, daß die Städte und Gemeinden nichts zu verteilen, nichts zu verschenken und nichts zu vergeben haben. Er sieht deshalb keine neuen Spielräume zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes.
Herr Pfützner, Kreisverband Mansfelder Land, weist mit Sorge darauf hin, daß jede Diskussion über das Kommunalabgabengesetz dazu führen wird, daß die Gemeinden in diesem Zeitraum nicht handeln, also keine Abgabensatzungen beschließen und abwarten, welche Rechtsänderungen beschlossen werden. Außerdem sei es falsch, eine künstliche Konfrontationslinie zwischen Gemeinden und den Abgabepflichtigen aufzubauen. Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, daß die Gemeinde aus der Summe ihrer Bürger besteht. Von daher sei schon der Ansatz falsch, "Waffengleichheit" zwischen den Bürgern und der Gemeinde herstellen zu wollen. Abgabenrecht sei im übrigen nur der Ausgleich des wirtschaftlichen Vorteils. Es gehe nicht darum, den Kommunen zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Das Abgabenrecht dürfe nicht zu einer Spielwiese politischer Interessen werden.
Herr Sempert, Kreisverband Bernburg, unterstützt die Position von Herrn Pfützner. Es dürfe keine Gesetzesänderung geben, ohne daß auch gesagt werde, wie die hieraus entstehenden Einnahmeausfälle kompensiert werden können. Es dürfe kein künstliches Spannungsfeld zwischen den Kommunen und den Bürgern geschaffen werden.
Herr Dr. Polte schließt die Diskussion mit der Feststellung, es sei erneut deutlich geworden, daß der SGSA für seine Mitglieder niemals wertvoller als heute war und appelliert an die Landesregierung, dafür zu sorgen, daß die Kommunen ihre Handlungsspielräume erhalten und neue hinzugewinnen.
zu TOP 4 - Einführung des Euro in den Kommunen
4.1 Vortrag von Herrn Hans-Georg Lange, Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband
Herr Lange geht in seinem Vortrag zunächst auf die finanzträchtige Bedeutung der Euroeinführung und die Auswirkungen auf die Kommunalverwaltung ein. Im Anschluß daran berichtet er über das vom Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband initiierte Pilotvorhaben zur Einführung des Euro, in das auf Vorschlag des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt die Stadt Wernigerode einbezogen ist und dessen erste Ergebnisse. Dann geht er auf den Rechtsrahmen ein und beschäftigt sich mit den in den Kommunen einzuleitenden notwendigen Umsetzungsschritten.
Herr Lange weist abschließend darauf hin, daß trotz aller Handlungshilfen, auch aus dem Pilotprojekt, die notwendige Arbeit zur Einführung des Euro in den Verwaltungen selbst geleistet werden muß. Kein noch so gutes Beratungsunternehmen könne die Gesamtumstellung für eine Kommune leisten.
Anmerkung:
Den wesentlichen Inhalt des Vortrages geben die der Niederschrift als Anlage beigefügten Übersichten wieder.
4.2 Aussprache
Herr Dr. Polte möchte wissen, wer die mit der Euroeinführung für die Kommunen verbundenen Kosten trägt.
Herr Lange antwortet, daß realistischer Weise nicht mit zusätzlichen Einnahmen über den Finanzausgleich gerechnet werden kann. Die Euroumstellung sollte deshalb auch Anlaß für notwendige Modernisierungen und Innovationen sein.
Frau Michel, Deutscher Städte- und Gemeindebund, fragt, ob es bereits eine Ermittlung der gesamten Umstellungskosten in den Kommunen gibt.
Herr Lange stellt fest, daß sich aus den Erfahrungen des Pilotprojektes ganz deutlich abgezeichnet hat, daß die in den einzelnen Pilotkommunen entstehenden Kosten stark voneinander abweichen, so daß ein Pauschalbetrag je Einwohner nicht errechnet werden kann. Theoretisch sei eine betriebswirtschaftliche Kostenbetrachtung zwar möglich, hiervon rät er allerdings ab und empfiehlt, nur die durch den Umstellungsprozeß ausgelösten zusätzlichen Aufwendungen für Neubeschaffungen ins Kalkül zu ziehen. Damit ergäben sich automatisch unterschiedliche Aufwendungen, je nach den örtlichen Gegebenheiten (z.B. Mitglied einer Datenverarbeitungszentrale oder Betrieb einer hauseigenen EDV-Anlage etc.)
Herr Dr. Püchel weist auf die Problematik hin die entsteht, wenn mit der Euroeinführung für kommunale Leistungen gebrochene Beträge entstehen, die geglättet werden sollen. Im Ergebnis dürfe eine Glättung nicht dazu führen, daß die Euroeinführung mit höheren Kosten für die Bürger verbunden sei. In diesem Zusammenhang biete es sich an, den Kurs gleich 2 DM für 1 Euro zu rechnen.
Herr Lange bestätigt, daß die Ausgangslage bei dem derzeitigen Umrechnungskurs für Deutschland günstig sei. Der Bürger müsse den bisher bekannten Betrag nur durch zwei teilen, um den ungefähren Eurobetrag zu haben. Zur angemahnten Kostenneutralität des Umstellungsprozesses weist er darauf hin, daß notwendige Anhebungen von Gebühren, Beiträgen und Entgelten langfristig vorbereitet und den Bürgern plausibel dargestellt werden müssen, um im Ergebnis des Umstellungsprozesses auch deutlich zu machen, daß die Einführung der neuen Währung insgesamt kostenneutral bleibt, selbst wenn die einzelne Gebühr angehoben wird. Entscheidend sei in diesem Zusammenhang auch die Willensbildung in den kommunalen Vertretungskörperschaften.
zu TOP 5- Bericht von Herrn Landesgeschäftsführer Dr. Bernd Kregel zu aktuellen verbandspolitischen Fragen .
Herr Dr. Kregel beginnt seinen Bericht mit einer persönlichen Bemerkung und bedankt sich für die Vielzahl an Glückwünschen, Geschenken und Ratschlägen anläßlich seines 50. Geburtstages am 18. Mai. Er bittet ausdrücklich um Verständnis dafür, daß er nicht jedem Gratulanten persönlich Dank sagen kann.
Anschließend streift Herr Dr. Kregel folgende verbandspolitisch relevanten Fragen:
- die Steuerschätzung nach dem Stand von Mai 1998
- die Entwicklung der Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt (KOWISA)
- das Landesplanungsgesetz und die Bedeutung und Bildung der Regionalversammlung unter Beteiligung der Kreisverbände
- die Verfassungsbeschwerde gegen das Kinderbetreuungsgesetz
- den Übergang der Schulhorte in gemeindliche Trägerschaft einschließlich des Entwurfs einer Standardanpassungsverordnung
- das Vergaberecht
- die Auswirkungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes auf die Gemeinden in Sachsen-Anhalt
- die für 1999 geplante Neuauflage des Interkommunalen Kosten- und Leistungsvergleiches
- das 2. Heilungsgesetz zum GKG, für das er dem Innenminister ausdrücklich dankt
- das Handbuch zur bestätigenden Verbandsgründung, das gemeinsam mit der MAWAG und dem Innenministerium entwickelt wurde
- die Überlegungen zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes
- das Aufnahmegesetz
- die Kommunalisierung der Geschwindigkeitsüberwachung
- die Übertragung von Aufgaben nach der Straßenverkehrsordnung auf die Städte ab 20.000 Einwohner.
Abschließend dankt er den Kreisverbänden für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit, die eine hohe Bedeutung für die Meinungbildung im SGSA habe und andererseits Ausgangsbasis für die gemeinsame Wahrnehmung der Interessen gegenüber den Landkreisen, den Regierungspräsidien und Sonderbehörden darstelle. Er bittet, die Landesgeschäftsstelle von wichtigen Entwicklungen zu unterrichten und ermuntert die Vertreter der Kreisverbände nochmals, von den Möglichkeiten, Modellvorhaben nach § 133 Abs. 4 Gemeindeordnung zu beantragen, auch Gebrauch zu machen.
zu TOP 6 - Mitteilungen, Anfragen und Anregungen
Mitteilungen und Anregungen werden nicht gegeben, Anfragen nicht gestellt.
Herr Dr. Polte schließt die Sitzung mit dem kritischen Hinweis, daß von den im Landtag vertretenen Fraktionen nur die PDS den Weg nach Könnern gefunden hat.
| Dr. Polte Präsident |
Dr. Kregel Landesgeschäftsführer |
Liebenehm Protokollführer |