Magdeburg, den 23. 11. 1998
00-00-45 li-he
N i e d e r s c h r i f t
über die 17. Kreisvorstandskonferenz des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt
am Montag, dem 16. November 1998, 10:30 Uhr, im Bürgerhaus am Markt in
Köthen (Anhalt)
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Beginn: 10:45 Uhr Ende: 11:40 Uhr
Anwesend sind:
a) 31Vorsitzende und Geschäftsführer/innen, die 20 Kreisverbände vertreten sowie die
Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte Halle (Saale) und Magdeburg
b) 7 weitere Präsidiums- und stellvertretende Präsidiumsmitglieder
c) Es fehlen die Vertreter des Kreisverbandes Bördekreis.
Anmerkung:
Die Anwesenheitslisten sind Bestandteil der Original-Sitzungsniederschrift.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit
- Feststellung der Genehmigung der Niederschrift über die 16. Kreisvorstandskonferenz
am 08. 06. 1998 in Könnern - Verbandshaushalt 1999
3.1 Haushaltsplan mit Stellenplan
3.2 Festsetzung der Verbandsumlage 1999 - Mitteilungen, Anfragen und Anregungen
zu TOP 1 - Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit
Herr Präsident Dr. Polte eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit der Kreisvorstandskonferenz fest. Von den 21 Kreisverbänden sind 20 Kreisverbände stimmberechtigt vertreten. Hinzu kommen die Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte Halle (Saale) und Magdeburg. Von den 24 möglichen Stimmen sind 22 Stimmen anwesend. Die Einladung zur Kreisvorstandskonferenz erfolgte am 29. 09.1998. Gemäß § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung besteht damit Beschlußfähigkeit.
zu TOP 2 - Feststellung der Genehmigung der Niederschrift über die 16. Kreisvor-
standskonferenz am 08. 06. 1998 in Könnern .
Die Kreisvorstandskonferenz stellt fest, daß die Niederschrift über die 16. Kreisvorstandskonferenz am 08. 06. 1998 in Könnern gemäß § 13 Abs. 4 der Verbandssatzung als genehmigt gilt.
zu TOP 3 - Verbandshaushalt 1999
3.1 Haushaltsplan mit Stellenplan
Herr Landesgeschäftsführer Dr. Kregel nimmt Bezug auf den ausführlichen Vorbericht. Ergänzend weist er darauf hin, daß der Entwurf des Haushaltsplanes im Haushalts- und Finanzausschuß sowie im Präsidium vorberaten wurde. Das Präsidium empfiehlt der Kreisvorstandskonferenz die Feststellung des Haushaltsplanes in der dem Vorbericht beigefügten Fassung. Auf folgende Eckpunkte weist er besonders hin:
- Die Mitgliedsbeiträge bleiben im kommenden Jahr stabil. Auf die weitere Auffüllung des Prozeßkostenfonds (bisheriger Anteil an der Verbandsumlage: 0,0247 DM) wird allerdings verzichtet.
- Für die Durchführung des Interkommunalen Kosten- und Leistungsvergleiches 1999 wurden im Haushaltsplan in der Einnahme und in der Ausgabe je 165.000 DM eingestellt. Allerdings besteht bei den Verbandsmitgliedern nur ein geringes Interesse an der Durchführung der Untersuchung. Bislang haben sich erst 26 Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften zur Teilnahme bereiterklärt. Es sei deshalb damit zu rechnen, daß der Vergleich im kommenden Jahr ausgesetzt werden müsse. Die Arbeit in den aus dem Interkommunalen Kosten- und Leistungsvergleich 1997 entstandenen 7 Vergleichszirkel für Einheitsgemeinden und Trägergemeinden sowie 2 Vergleichszirkeln für Verwaltungsgemeinschaften solle deshalb im kommenden Jahr verstärkt fortgesetzt werden, um im Jahr 2000 mit ersten Ergebnissen aus der Vergleichszirkelarbeit eine neue Untersuchung anzubieten.
- Die 1993 mit dem Bezug der Landesgeschäftsstelle erstmalig beschaffte EDV-Anlage sowie das Betriebssystem bedürfen einer grundsätzlichen Erneuerung. In diesem Zusammenhang soll erstmals auch ein Abschreibungsbetrag für die EDV-Anlage zur Rücklagenbildung in den Haushaltsplan eingesetzt werden.
- Auch für das im Haushaltsjahr 1998 neu beschaffte Dienstfahrzeug soll eine jährliche Abschreibung zur Rücklagenbildung erfolgen.
- Der Haushaltsausgleich konnte nur durch eine (vertretbare) Abschmelzung der Verbandsrücklage erreicht werden.
3.2 Feststellung des Haushaltsplanes 1999 und Festsetzung der Verbandsumlage 1999
Ohne weitere Aussprache faßt die Kreisvorstandskonferenz folgenden Beschluß:
1. Die Kreisvorstandskonferenz stellt den Haushaltsplan mit Stellenplan für das
Haushaltsjahr 1999 in der dem Vorbericht beigefügten Fassung gemäß § 7 Abs.
2 der Verbandssatzung fest.
2. Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 1999 wird wie folgt festgesetzt:
2.1 für Gemeinden
2.1.1 Grundbetrag: 150 DM
2.1.2 einwohnerbezogener Betrag: 0,68 DM/Einwohner
2.2 für Verwaltungsgemeinschaften/Trägergemeinden
von Verwaltungsgemeinschaften:
2.2.1 Grundbetrag 500 DM
2.2.2 einwohnerbezogener Betrag: 0,68 DM/Einwohner der
Verwaltungsgemeinschaft
Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften zahlen den einwohnerbezogenen Betrag nicht, sofern die Verwaltungsgemeinschaft ebenfalls Mitglied des SGSA ist. Der Grundbetrag gemäß Ziffer 2.1.1 entfällt, wenn die Mitgliedsgemeinde schriftlich auf den unmittelbaren Bezug der Kommunalnachrichten Sachsen-Anhalt (Informationsservice) verzichtet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu TOP 4 - Mitteilungen, Anfragen und Anregungen
4.1 Herr Dr. Polte teilt mit, daß in der sich anschließenden 5. Mitgliederversammlung die
Verabschiedung einer Resolution "Fehlende Kommunalfinanzen vernichten Arbeitsplätze" vorgesehen ist. Der Entwurf wurde als Tischvorlage ausgereicht. Er schlägt vor, den Entwurf vorzuberaten und bei Zustimmung der Mitgliederversammlung die Annahme zu empfehlen. Parallel sei vorgesehen, zu dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes eine gemeinsame Stellungnahme mit dem Landkreistag Sachsen-Anhalt zu erarbeiten. Ein entsprechender, etwa 30seitiger Entwurf, liege bereits vor. Inhalt dieser Stellungnahme seien auch Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände zur Deregulierung. In der Landespressekonferenz am 18. 11. 1998 werde das Papier vorgestellt und anschließend an die Landesregierung und die Mitglieder des Landtages verteilt.
Es schließt sich eine Diskussion an, in der sich Herr Dr. Rauen, Halle (Saale), Herr Thiel, Kreisverband Bitterfeld, Herr Dr. Kregel, Herr Dr. Polte, Herr Frank, Kreisverband Saalkreis, Herr Brettschneider, Kreisverband Wittenberg, Herr Hunker, Kreisverband Schönebeck, Herr Hahner, Kreisverband Wernigerode und Herr Dr. Rauball, Kreisverband Bitterfeld, zum Inhalt der Resolution und zum weiteren Verfahren äußern.
Anschließend faßt die Kreisvorstandskonferenz folgenden Beschluß:
Die Kreisvorstandskonferenz empfiehlt der 5. Mitgliederversammlung die Verabschiedung der als Tischvorlage augereichten Resolution "Fehlende Kommunalfinanzen vernichten Arbeitsplätze".
Abstimmungsergebnis: einstimmig
- Herr Hahner, Kreisverband Wernigerode, bittet zu prüfen, ob neben den drei Arbeitskreisen für die Leiter der gemeinsamen Verwaltungsämter auch ein Arbeitskreis für die Bürgermeister der Trägergemeinden eingerichtet werden kann, die nicht bereits im Arbeitskreis Große kreisangehörige Städte des SGSA organisiert sind.
Herr Dr. Kregel antwortet, daß die Landesgeschäftsstelle zunächst den Bedarf für einen Arbeitskreis Trägergemeinden ermitteln wird. Sofern ein ausreichendes Interesse bestehe, werde die Landesgeschäftsstelle zu einer konstitutierenden Sitzungen einladen. - Herr Schönfeld, Kreisverband Halberstadt, möchte wissen, in welchem Umfang der SGSA selbst Informationen aus dem Bereich der Europäischen Union (Europaparlament, Europäische Kommission, Ausschuß der Regionen) beschafft und ob nach den Kommunalwahlen im kommenden Jahr eine erneute Gebietsreform in Sachsen-Anhalt geplant ist.
Herr Dr.Kregel weist darauf hin, daß in den Kommunalnachrichten Sachsen-Anhalt (KNSA) über europarelevante Themen (z.B. Einführung des Euro) umfassend informiert wird. Im übrigen seien die kommunalen Spitzenverbände mit der Arbeit des Ausschusses der Regionen und anderer Institutionen in Europa nicht zufrieden. Es gebe eine Initiative zur Verbesserung der Situation, die vom Gemeinde- und Städtetag
Mecklenburg-Vorpommern geführt werde. Die Ergebnisse sollten zunächst abgewartet werden. Wichtig sei vor allem ein Verfahren zu etablieren, das die Kommunen in den Stand versetze, die Fördermittel der Europäischen Union schneller und zielgerichteter einsetzen zu können.
Zu den Möglichkeiten einer Gebietsreform stellt Herr Dr. Kregel zunächst fest, daß es sich für den SGSA hierbei naturgemäß um ein schwieriges Thema handele, weil er als Einheitsverband sowohl die kleinen Gemeinden wie die großen Städte vertrete. Der Druck von außen in diesem Zusammenhang nehme allerdings zu. Dennoch werde es bei der derzeitigen politischen Konstellation im Landtag nicht zu einer Gebietsreform durch den Gesetzgeber kommen. Das Präsidium habe deshalb in einer Klausurtagung im Mai diesen Jahres freiwillige Gemeindezusammenschlüsse präferiert und in den Erwartungen an Landtag und Landesregierung zu Beginn der dritten Wahlperiode hierfür die Bereitstellung von Fördermitteln des Landes gefordert. Allerdings gebe es hierfür im Entwurf des Landeshaushaltes 1999 keinen Ansatz.
Herr Dr. Polte ergänzt, daß die Landeshauptstadt Magdeburg mit den vier angrenzenden Landkreisen bereits seit einigen Jahren eine regionale Zusammenarbeit versuche, die im Ergebis jedoch nicht befriedigen könne. Entsprechendes befürchtet er für die neu zu bildenden regionalen Planungsgemeinschaften. Das Thema Gebietsreform sollte deshalb noch einmal angegangen werden. Der Landtag werde jedoch wegen fehlender Mehrheiten hierbei nicht helfen können.
Herr Dr. Glietsch, Kreisverband Merseburg-Querfurt, teilt mit, daß nach seinen Informationen durch die Gemeindegebietsreform im Freistaat Sachsen 300 Mio DM eingespart werden konnten.
Abschließend empfiehlt Herr Dr. Polte, das Thema zunächst verbandsintern zu behandeln.
| Dr. Polte Präsident |
Dr. Kregel Landesgeschäftsführer |
Liebenehm Protokollführer |