Magdeburg, 28. 4. 1999
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Niederschrift

über die 18. Kreisvorstandskonferenz des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt am Montag, 26. April 1999, 10:30 Uhr, im Kulturhaus der Stadt Salzwedel




Beginn: 10:40 Uhr         Ende: 13:35 Uhr


Anwesend sind:

21 Vorsitzende und Geschäftsführer, die 15 Kreisverbände vertreten, sowie die Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte Dessau und Magdeburg sowie die Bürgermeisterin der Kreisfreien Stadt Halle

4 weitere Präsidiumsmitglieder

23 Gäste

3 Pressevertreter

Es fehlen:

Vertreter der Kreisverbände Bitterfeld, Burgenlandkreis, Halberstadt, Köthen, Weißenfels und Wernigerode

Anmerkung:
Die Liste der Gäste ist beigefügt.



Tagesordnung:

Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit

Grußwort von Herrn Bürgermeister Siegfried Schneider, Salzwedel

Feststellung und Genehmigung der Niederschrift über die 17. Kreisvorstandskonferenz am 16. 11. 1998 in Köthen (Anhalt)

10 Jahre kommunale Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt;
Ansprache von Herrn Innenminister Dr. Manfred Püchel, MdL

Rat und Bürger als Gegenspieler;
Referat von Herrn Prof. Dr. Everhard Holtmann, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

10 Jahre Erfahrung mit der Selbstverwaltung

6.1 Ergebnisse einer Umfrage bei den Kreisverbänden

6.2 Erfahrungsberichte aus dem Kreis der Teilnehmer/innen und Aussprache

Aktuelle verbandspolitische Angelegenheiten;
Bericht von Herrn Landesgeschäftsführer Dr. Bernd Kregel

Anfragen und Anregungen



zu TOP 1 - Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit

Herr Präsident Dr. Polte eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder und die Gäste der heutigen Kreisvorstandskonferenz. Alsdann stellt er die Beschlußfähigkeit fest. Die Einladung zu der Sitzung erfolgte am 12. 3. 1999. Gemäß § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung besteht damit Beschlußfähigkeit.

Anmerkung:
Zu Beginn der Sitzung sind 13 Kreisverbände vertreten. Im weiteren Verlauf treffen die Vertreter der Kreisverbände Merseburg-Querfurt, Saalkreis sowie Herr Oberbürgermeister Otto, Dessau und Frau Bürgermeisterin Szabados, Halle (Saale), ein. Von den 24 möglichen Stimmen sind damit 18 Stimmen anwesend.



zu TOP 2 - Grußwort von Herrn Bürgermeister Siegfried Schneider, Salzwedel

Herr Bürgermeister Schneider begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der 18. Kreisvorstandskonferenz in der Hansestadt Salzwedel. In seinem Grußwort schildert er die Besonderheiten seiner Stadt und geht dabei vor allem auf die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung seit den erstmaligen urkundlichen Erwähnungen in den Jahren 1233 bzw. 1247 bis heute ein.



zu TOP 3 - Feststellung und Genehmigung über die 17. Kreisvorstandskonferenz
am 16. 11. 1998 in Köthen (Anhalt) .

Die Kreisvorstandskonferenz stellt fest, daß die Niederschrift über die 17. Kreisvorstandskonferenz am 16. 11. 1998 in Köthen (Anhalt) gemäß § 13 Abs. 4 der Verbandssatzung als genehmigt gilt.


zu TOP 4 - 10 Jahre kommunale Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt;
Ansprache von Herrn Innenminister Dr. Manfred Püchel, MdL

Herr Minister Dr. Püchel betont zunächst, daß er der Einladung zur heutigen Kreisvorstandskonferenz auch deshalb gern gefolgt ist, weil sich die Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt weiterhin sehr positiv entwickelt hat.

In seiner Ansprache greift Herr Dr. Püchel das Thema 10 Jahre kommunale Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt zunächst persönlich auf und macht einige Anmerkungen zur Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung seit dem Wendejahr 1989 bis heute. Alsdann wendet er sich der Bestandsaufnahme zu und schildert die Entwicklung der Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise vor dem Hintergrund der Kommunalgesetzgebung des Landtages, beginnend mit den ersten freien Kommunalwahlen im Jahr 1990 über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaften, die Kreisgebietsreform, das Kommunalrechtsänderungsgesetz und die Absenkung des Wahlalters für die Kommunalwahlen bis hin zu den Problemen der Abwasserbeseitigung und den im Zusammenhang mit den Gründungsfehlern bei den Abwasserzweckverbänden notwendig gewordenen Heilungsgesetzen.

Mit Blick in die Zukunft hält er eine Straffung der kommunalen Strukturen zur Steigerung der Effektivität und eine Liberalisierung des Gemeindewirtschaftsrechtes für notwendig. Um ein neues Leitbild für kommunale Strukturen zu erarbeiten, habe er eine Arbeitsgruppe in seinem Hause eingesetzt, die nicht nur alle bestehenden Strukturen prüfen, sondern auch die innere Verfassung der Kommunen, die kommunale Zusammenarbeit, die Stadt-Umland-Problematik sowie die daraus u. U. resultierende Weiterentwicklung der Kommunalgesetzgebung zu beleuchten habe. In den nächsten Monaten werde es zu diesem Thema Beratungen mit den Verwaltungsamtsleitern in allen drei Regierungsbezirken geben. Den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt lädt er bereits heute zur konstruktiven Zusammenarbeit und zur Diskussion der möglichen Ergebnisse ein. Ende des Jahres werde der Entwurf für ein Leitbild zur zukünftigen Entwicklung der Kommunen vorliegen, das auch die kommunale Selbstverwaltung dauerhaft gewährleisten werde. In diesem Zusammenhang weist er allerdings darauf hin, daß ggf. notwendig werdende Änderungen erst zur übernächsten Wahlperiode der Gemeinderäte (also frühestens im Jahre 2004) greifen sollen.

Zum Abschluß seines Referates betont er die Notwendigkeit zur Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechtes mit dem Ziel einer Liberalisierung der Vorschriften. In diesem Zusammenhang nennt er folgende Eckpunkte für einen Gesetzentwurf:

Lockerung des Gebietsschutzes.
Erhöhung der Steuerungsmöglichkeiten und größere Transparenz von wirtschaftlichen Unternehmen.
Der Vorrang des öffentlichen vor dem privaten Recht bei der Wahl der Rechtsform wird festgeschrieben.
Die Genehmigungspflichten für eine wirtschaftliche Tätigkeit der Kommunen sollen entfallen; statt dessen wird es eine Anzeigepflicht geben.
Die Vorrangregelung für private Anbieter soll bestehen bleiben.
Als weitere Rechtsform für kommunalwirtschaftliches Handeln soll die Anstalt des öffentlichen Rechts eingeführt werden.

Anmerkung:
Das Redemanuskript ist zum Abdruck in den Kommunalnachrichten Sachsen-Anhalt vorgesehen.


zu TOP 5 - Rat und Bürger als Gegenspieler;
Referat von Herrn Prof. Dr. Everhard Holtmann,
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg .

Herr Prof. Dr. Holtmann macht deutlich, daß es in seinem Referat um die Frage geht, wie ein sinnvolles Verhältnis der Macht der kommunalen Vertretungskörperschaften zu den Wünschen nach stärkerer Bürgerbeteiligung erreicht werden kann. Dabei sei vor allem offen, ob es nachteilige Auswirkungen auf die Stellung der kommunalen Mandatsträger durch die verstärkte Einführung unmittelbarer demokratischer (plebiszitärer) Elemente gebe. In diesem Zusammenhang zeichnet Herr Prof. Dr. Holtmann zunächst die geschichtliche Entwicklung des Themas seit Beginn des 19. Jahrhunderts nach und wendet sich dann dem Konkurrenzverhältnis zwischen der Kompetenz gewählter Mandatsträger und den plebiszitären Elementen zu. Dabei betont er die unverzichtbare Aufgabe der Parteien zur politischen Willensbildung.

Zu den möglichen Einbußen an politischer Steuerungssouveränität der Gemeinderäte stellt er folgende sieben Thesen auf:

"1.These: Politische Partizipation, verstanden als Chance der Bürger, die Auswahl des politischen Personals und politische Sachentscheidungen zu beeinflussen, ist ein Kernelement von Demokratie. Wenn aber, wie dies im öffentlichen Argumentieren von Befürwortern der Volksbegehren oft anklingt, Demokratie mit direkter Beteiligung gleichgesetzt wird, mündet dies in einen reduzierten Demokratiebegriff. Demokratie bedeutet eben nicht nur Partizipation, sondern auch ein bestimmtes Maß an Verteilungsgerechtigkeit und Chancengleichheit bei der Berücksichtigung inhaltlicher Interessen. Insofern ist Demokratie immer verfahrens- und ergebnisorientiert. Ein Verfahren, das die Beteiligung der vielen ermöglicht, macht den politischen Prozeß durchschaubarer. Als Ergebnis demokratischer Herrschaft wird aber darüber hinaus erwartet, daß die Lebensbedingungen möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger geschützt bzw. verbessert werden. Dies erfordert jedoch einen komplizierten Prozeß der politischen Koordination vielschichtiger Interessen und Kräfte. Nur wenn Demokratie im Resultat dieses Prozesses, der nicht direktdemokratisch regelbar ist, ausreichend Leistungen sozialer Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Integration erbringt, findet sie die erforderliche freiwillige Zustimmung in der Bevölkerung.

2.These: Direktdemokratische kommunale Entscheidungsverfahren erweitern die Beteiligungschancen der Bürger, aber vorzugsweise von Bürgern mit bestimmten sozialen Qualifikationen. Es ist erwiesen, daß das neue Repertoire an direktdemokratischen Aktionsmöglichkeiten nicht von allen Bürgern gleichmäßig genutzt wird. Es sind nachweislich vorwiegend die überdurchschnittlich politisch Interessierten und Informierten, die ohnehin politisch Aktiven und die mit höherer Schulbildung, die sich der plebiszitären Mittel vorzugsweise bedienen. Jene anderen Teile der Bevölkerung hingegen, die sich bisher vom politischen Leben fernhielten oder sich auf den Gang zur Wahlurne beschränkten, dürften kaum von den neuen Beteiligungsformen Gebrauch machen. Die nichtaktive Bevölkerung, die oft die Mehrheit bildet, ist nach wie vor darauf angewiesen, daß ihre Interessen von Rat und Verwaltung anwaltschaftlich wahrgenommen werden.

3.These: Die neuen Instrumente direkter Gemeindedemokratie sind nicht das Sprachrohr eines spontan geäußerten Volkswillens, sondern werden vorrangig von organisierten Interessen genutzt. In erster Linie bedienen sich Akteure, die bereits in lokalen Parteien, Vereinen und Verbänden tätig sind, der neuen Einflußmöglichkeiten. Die Initiative Mehr Demokratie e.V. führt in ihrer Bilanz nach einem Jahr Bürgerentscheid in Bayern unter den Initiatoren von Bürgerbegehren zwar 24 % neugegründete Bürgerinitiativen und 32 % nichtorganisierte Bürger an. Parteien und Wählergruppen (33 %) sowieVereine/Verbände (24 %) sind jedoch genauso häufig initiativ beteiligt. Zu vermuten ist, daß auch dort, wo die Initialzündung von unorganisierten Bürgern ausgegangen ist, nicht selten Parteien und Verbände als steuernde Akteure im Hintergrund wirken. Zumal die politischen Parteien haben das kommunale Bürgerbegehren sogleich nach seiner Einführung für sich zu instrumentalisieren gewußt, so zum Beispiel auch bei umstrittenen großstädtischen Bauvorhaben wie der weitere Ringtunnelausbau in München.

4.These: Kommunale Sachplebiszite gehen tendenziell zu Lasten einer ausgewogenen Berücksichtigung ortsgesellschaftlicher Interessen und zu Lasten der sozialen Integration. Wir haben "Verteilungsgerechtigkeit" und "Chancengleichheit bei der Durchsetzung von Interessen" als Kernelemente von Demokratie definiert. Diese Forderungen werden grundsätzlich besser eingelöst, wenn politische Mehrheitsentscheidungen auf möglichst breiter Basis erfolgen. Gewiß können bei Bürgerentscheiden, diehoch politisiert sind, Befürworter und Gegner jeweils auf breite und vielgestaltige Anhängerschaften verweisen. Jedoch vertreten die Verbände,die charakteristischerweise auf beiden Seiten tonangebend sind, längst nicht alle berührten Interessen. Im Ergebnis einer volksunmittelbaren Abstimmung, die nur auf Ja oder Nein lauten kann, setzt sich die siegreiche Seite mit ihrer Deutung, was dem Gemeinwohl der Staat dienlich sei, einseitig durch.

Man wird entgegnen, das sei eine zwangsläufige Folge demokratischer Mehrheitsentscheidungen. Natürlich steht das Letztentscheidungsrecht der Mehrheit prinzipiell außer Frage. Doch haben wir gelernt, daß es dem inneren Frieden eines Gemeinwesens schaden kann, wenn Minderheiten in wichtigen Angelegenheiten kompromißlos niedergestimmt werden. Kooperationsbereitschaft ist ein wichtiges "soziales Kapital" moderner Gemeinwesen. Daher haben sich in Mehrheitsdemokratien inzwischen Verfahren der Konsensbildung ausgeformt. Man sucht gemeinsam nach problemgerechten und gemeinwohlfähigen Lösungen und handelt Kompromisse aus. Ausgehandelte Politikergebnisse haben den Vorzug, daß sie weder eindeutige "Sieger" noch eindeutig Unterlegene kennen. Beider Interessen - und jener, die sie repräsentieren - werden berücksichtigt.

Solche verhandlungsdemokratischen Verfahrensweisen sind auch im Alltag der kommunalen Ratsarbeit längst üblich, zumal absolute Ratsmehrheiten einer Partei immer seltener werden. In der Entscheidungssituation von Bürgerentscheiden versagen jedoch die Vorteile des Verhandlungsmodells. Hier kommt es zur kompromißlosen Endausscheidung zwischen zwei Alternativen. Das wirkt polarisierend, nicht integrierend. Ohnehin sind nach Meinung von lokalen Eliten (Bürgermeistern, Beigeordneten, Parteipolitikern), die 1995 in 80 Städten und Gemeinden von Berliner Forschern befragt wurden, die politisch aufgeladenen Konflikte innerhalb der Gemeinden - zwischen Arm und Reich, Linken und Rechten, Umweltschützern und Wirtschaftsförderern - sehr stark, stärker als in allen europäischen Vergleichsländern, spürbar.



6.These:
Bürgerentscheide entscheiden über Einzelfälle, aber sie treffen oftmals Richtungsentscheidungen mit mitunter unkalkulierbaren Folgen für die gesamtstädtischePlanung und Entwicklung. In der Einschätzung, welche die wichtigsten Probleme einer Gemeinde sind und welche dieser Probleme vorrangig zu regeln sind, weichen die Sichtweisen der Bürger und der lokalen Eliten in Politik und Verwaltung deutlich voneinander ab. Daraus kann nicht unbesehen auf eine mangelnde Bürgernähe der kommunalen Führungsetagen geschlossen werden. Während Bürger die Gemeindepolitik vornehmlich aus der individuellen Perspektive von "Leistungsempfängern" beurteilen, ziehen diejenigen, die kommunale Ämter und Mandate innehaben, auch die umfassenden Rahmen- und Entwicklungsbedingungen der gesamten kommunalen Leistungsproduktion mit in Erwägung. Die Berliner Politikwissenschaftler Cusack und Weßels kommen aufgrund ihrer empirischen vergleichenden Untersuchungen zu folgender Erkenntnis: "Während kommunale Eliten klar ihre eingeschränkten Handlungsspielräume im Auge haben, wenn sie dem Problem kommunaler Finanzkraft und der wirtschaftlichen Entwicklung eine sehr hohe Dringlichkeit zusprechen, spielen diese Probleme bei den Bürgern eine eher untergeordnete Rolle."

Der politische Ausgleich zwischen städtischer Finanzdecke, gesamtstädtischen Planungs- und Entwicklungszielen und den Wünschen der Bürger, die ihre eigenen Vorstellungen von ihrer städtischen Lebenswelt haben und verwirklicht sehen möchten, wird auch dann nicht überflüssig, wenn die Initiatoren eines Bürgerbegehrens nicht eigennützige Privat- oder Gruppeninteressen vertreten, sondern ihr Anliegen als dem Wohl der Stadt dienend überzeugend präsentieren können. Auf der Strecke bleiben können dann Einreden der kommunalen Fachverwaltung, die auf die Bedeutung eines Millionenprojekts für die Entwicklungschancen der Stadt als Arbeits- und Wirtschaftsstandort hinweisen. Bürgerentscheide können offenbar, das lehrt auch das Beispiel des Münchener Ringtunnelvotums, nicht nur gesamtstädtische Planungen und Entwicklungen langfristig festlegen, sondern auch dazu führen, daß dabei bestimmte Interessen und Wertpräferenzen asymmetrisch berücksichtigt werden.

7.These: Bürgerentscheide ergänzen nicht das Repräsentationsprinzip der Gemeindeordnung, sondern stehen in Konkurrenz zu "verantwortlicher Politik" des Gemeinderates. Auch Einzelfallentscheidungen, die volksunmittelbar gefällt werden, legen die gewählte kommunale Vertretung, das zeigen Beispiele, in ihren Handlungs- und Gestaltungsspielräumen längerfristig fest. Zwangsläufig wird somit die Gesamtverantwortung des Rates nachhaltig berührt. Wenn die Befürworter von Plebisziten entgegnen, mit dem Bürgerentscheid übernähmen die Bürgerinnen und Bürger diese Verantwortung selbst, weil sie die Kosten und Folgen ihrer eigenen Entscheidungen zu tragen hätten, so geht dieser Einwand am Kern des Problems vorbei. Denn das dem Rat auf Zeit übertragene Mandat schließt ja ein, daß die von ihm zu verantwortende Politik konkreten Personen und Parteien klar zurechenbar bleibt. Außerdem dürften die Bürger zwischen ihrer eigenen Verantwortung für plebiszitär entschiedene Sachentscheidungen und der "Restverantwortung" des Rates nicht genau trennen. Eher ist realistisch, daß in der Endabrechnung bei Wahlen der Rat in politische Gesamthaftung genommen wird.

So gesehen, spricht etliches dafür, dem Rat die Gesamtverantwortung nicht nur pro forma, sondern auch materiell bei kommunal streitigen Sachen zu belassen. Die plebiszitäre Öffnung der Gemeindeordnungen ist politisch schwerlich umkehrbar. Aber zumindest wäre eine strikte Zurückhaltung der politischen Parteien geboten, sich der Instrumente des Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids selbst zu bedienen. Die Chancen für eine derartige Selbstbeschränkung sind freilich nicht sonderlich groß. Das Bemühen der Ortsparteien, auf diesem Wege die ausgedünnten Kontaktfäden zur Bevölkerung wieder zu festigen, ist im Grunde verständlich. Das Dilemma für die Parteien liegt darin, daß sie in dem Maße, wie sie den Bürgerentscheid als einen neuen Königsweg "außerparlamentarischen Parteiexerzierens" (Ernst Fraenkel) nutzen, mit der Einschränkung der in Gestalt des Gemeinderates repräsentierten Macht zugleich ihren eigenen gemeindepolitischen Aktionsboden unterhöhlen."


Im Ergebnis kommt Herr Prof. Dr. Holtmann zu der Überzeugung, daß dem Gemeinderat die Verantwortung in seinem Aufgabenbereich nicht nur pro forma, sondern auch materiell zu belassen ist.

Anmerkung:
Das Redemanuskript ist zum Abdruck in den Kommunalnachrichten Sachsen-Anhalt vorgesehen.



zu TOP 6 - 10 Jahre Erfahrung mit der Selbstverwaltung

6.1 Ergebnisse einer Umfrage bei den Kreisverbänden

Einführend stellt Herr Landesgeschäftsführer Dr. Kregel anhand einiger Eckpunkte die Entwicklung der Kommunen seit 1990 dar. Dabei geht er insbesondere auf die kommunalen Strukturen, das Investitionsvolumen, die Entwicklungen in den Bereichen Verschuldung, Personal und Personalkosten ein.

Anmerkung:
Die in diesem Zusammenhang zur Darstellung verwandten Folien sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.



Im folgenden trägt Herr Dr. Kregel die Ergebnisse einer Umfrage bei den Kreisverbänden zu folgenden Fragen vor, die schriftlich als Tischvorlage ausgereicht wurden:


1. Welche Erwartungen waren mit der Einführung der kommunalen Selbstverwaltung
im Jahre 1990 verbunden .

Weit verbreitet war die Erwartung, die Geschicke endlich in eigene Hände nehmen zu können.

Größere Selbständigkeit/Unabhängigkeit/umfassende Entscheidungsbefugnisse

Bei Selbstverwaltung lag die Betonung auf "Selbst" und weniger auf "Verwaltung".

Die hohe Erwartung an eigene Gestaltungsmöglichkeiten betraf besonders die Planungshoheit. Zu DDR-Zeiten lagen Planungs- und Entwicklungsentscheidungen vornehmlich auf Bezirks- und Kreisebene.

Inhaltliche Ziele: Infrastruktur verbessern, Umweltschäden minimieren, wirtschaftlichen Aufschwung initiieren.

Eine neue demokratische Gesprächs-, Streit-, Entscheidungskultur sollte an die Stelle hierarchischer Partei-und Staatsentscheidungen treten.

Die zügige Angleichung der Verhältnisse zwischen Ost und West war eine weitere Vorstellung.


2. Welche größten Erfolge und größten Enttäuschungen gab es in den vergangenen
Jahren? .


2.1 Erfolge:

Verbesserung der Infrastruktur, insbesondere der Verkehrswege,

positive städtebauliche Entwicklung, Rettung historischer Stadtkerne, Dorferneuerung,

neue Einrichtungen für Jugend, Kultur, Bildung und Soziales,

zum Teil Ansiedlungserfolge.


2.2 Enttäuschungen:

Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt/hohe Arbeitslosigkeit,

die vollständige Umstrukturierung der Industrie,

Reduzierung von Landeszuweisungen,

Fehler der ersten Wahlperiode werden mit heutigem Wissen be- und verurteilt, bis hin zur persönlichen Haftung,

die Streitkultur verliert, Parteitaktik geht vor Sachentscheidung,

bürokratische Hindernisse und Reglementierungen nehmen überhand,

Ausbleiben von Industrie- und Gewerbeentwicklung.


3. Wie stellt sich die kommunale Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt heute dar?


Spannbreite: von kommunale Selbstverwaltung hat sich ständig gefestigt. Wir haben eine leistungsfähige Kommunalverwaltung bis Selbstverwaltung existiert nicht.

Landesgesetzgebung ist zu kompliziert, zu viele überflüssige Regelungen und Aufgabenübertragungen ohne finanziellen Ausgleich.

Rückgang der Finanzzuweisung trotz hohem Investitionsbedarf,

die Spielräume werden enger, Kraft und Motivation schwinden.


4.Wie lauten die wichtigsten Wünsche der kommunalen Selbstverwaltung im
Jahre 1999? .

ein ausgeglichener Haushalt,

eine bessere Finanzausstattung für Infrastrukturmaßnahmen, soziale Aufgaben, Wirtschaftsförderung und Abbau der Arbeitslosigkeit,

Planungssicherheit bei den Finanzen wie bei den Gesetzen,

Aufgabenüberprüfung und Verlagerung im Bürgerinteresse,

Gebietsreform/Lösung des Stadt-Umlandproblems, aber wie?

verständnisvollere Zusammenarbeit auch auf Landkreisebene.




6.2 Erfahrungsberichte aus dem Kreis der Teilnehmer/innen und Aussprache

Herr Dr. Polte bestätigt zunächst die von Herrn Prof. Dr. Holtmann in seinem Referat angesprochene zunehmende Parlamentarisierung der kommunalen Vertretungskörperschaften. Andererseits sieht er für die ehrenamtlichen Mandatsträger bereits ein Maß an Arbeitsbelastung erreicht, das oftmals nicht mehr vertretbar sei. Er frage sich deshalb, ob zukünftig hauptberufliche Stadt- und Gemeinderäte notwendig sind und ob sich eine Kommune dies auch leisten könne.

Herr Prof. Dr. Holtmann antwortet mit einem Vergleich zu der vor Einführung der heutigen kommunalen Selbstverwaltung bestehenden sog. Honoratiorenherrschaft, in der wirtschaftlich unabhängige Honoratioren die Geschicke des Gemeinwesens bestimmten.
Daraus könne man lernen, daß der Weg zwar nicht zur Hauptamtlichkeit der Mandatsträger führe, aber in Zukunft steigende Aufwandsentschädigungen die Folge eines sich immer mehr auftuenden Spannungsverhältnisses sein müßten.

Herr Sempert, Kreisverband Bernburg, gibt einen persönlichen Erfahrungsbericht zur Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt. Den vielen positiven Ergebnissen steht nach seiner Auffassung eine unflexible und restriktive Auslegung des Rechtsrahmens durch die Landesverwaltung und die Kommunalaufsicht gegenüber, die kommunales Handeln vielfach im Keim erstickt. Als Beispiele führte er die Anwendung des Denkmalschutzgesetzes, die Ausweisungen im Landesentwicklungsplan und den Mißbrauch der Umweltgesetzgebung an. Für die Zukunft wünscht er sich keine Verhinderer, sondern Partner, mit denen gemeinsam die Zukunft des Landes gestaltet werden kann, so daß die Arbeit eines Bürgermeisters auch wieder Freude macht.

Die Frage von Herrn Henning, Verband kommunaler Unternehmen, nach den Möglichkeiten auch die Aspekte dieses Fachverbandes in die Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechtes einzubringen, wird von Herrn Innenminister Dr. Püchel beantwortet.

Frau Szabados, Stadt Halle (Saale), fragt nach den bestehenden Hinderungsgründen für die Mitgliedschaft im Stadtrat.

Herr Dr. Püchel stellt noch einmal die bestehende Rechtslage klar, die eine Mitgliedschaft im Stadtrat für die in der Kernverwaltung tätigen hauptamtlichen Bediensteten und für die leitenden Bediensteten in sog. nachgeordneten Einrichtungen (z. B. Kindertageseinrichtungen) ausschließen. Darüber hinaus habe der Landtag die für die Mitarbeiter in Verwaltungsgemeinschaften bestehenden Hinderungsgründe kürzlich an die dargestellte Rechtslage bei den Städten und Gemeinden angeglichen.

Herr Hunker, Kreisverband Schönebeck, erinnert daran, daß das zweite Heilungsgesetz zum GKG durch das Verwaltungsgericht Halle dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt worden sei und fragt, ob es im Innenministerium Überlegungen gibt, wie zu reagieren ist, wenn das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz für verfassungswidrig erklärt.

Herr Dr. Püchel hat die begründete Hoffnung, daß das Bundesverfassungsgericht nicht anders entscheiden wird als das Landesverfassungsgericht, das das zweite Heilungsgesetz als mit der Verfassung vereinbar angesehen hat.



zu TOP 7 - Aktuelle verbandspolitische Angelegenheiten;
Bericht von Herrn Landesgeschäftsführer Dr. Bernd Kregel

In seinem Bericht spricht Herr Dr. Kregel folgende Themen an:

Finanzen

Haushaltsrunde 1999

Entschließung des Landtages zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Landes

Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 8. 12. 1998 zum Konnexitätsprinzip anhand der Vorschriften des KiBEG

Kinderbetreuungsgesetz

Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung in den Kommunen

Bündelung von Strom- und Gasaktien

Weitere Aktivitäten

Zum Schluß seiner Ausführungen bedankt sich Herr Dr. Kregel für die gute Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden und die Arbeit der Kreisverbände in den jeweiligen Landkreisen sowie die gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesgeschäftsstelle.

Anmerkung:
Das Redemanuskript ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.



zu TOP 8 - Anfragen und Anregungen

Anfragen werden nicht gestellt, Anregungen werden nicht gegeben.

Herr Dr. Polte erinnert zum Abschluß der 18. Kreisvorstandskonferenz daran, daß nach der Satzung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt im Anschluß an die Kommunalwahlen auch die Vorstände der Kreisverbände neu zu wählen sind. Dies gilt auch für das Präsidium, das in der 19. Kreisvorstandskonferenz am 18. 10. 1999 neuzuwählen ist. Er dankt den Kreisverbänden im Namen des Präsidiums für die in den vergangenen fünf Jahren geleistete Arbeit und hofft für die Kommunalwahlen am 13. Juni 1999 sowohl auf eine hohe Zahl an qualifizierter Kandidatinnen und Kandidaten als auch auf eine hohe Wahlbeteiligung, um die in den Kommunen begonnene Arbeit in den nächsten Jahren erfolgreich fortsetzen zu können. In diesem Zusammenhang ruft er auch zur Bereitschaft für die Mitarbeit in den Gremien des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt auf, die im Interesse einer starken kommunalen Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt liegt.




Dr. Polte
Präsident
Dr. Kregel
Landesgeschäftsführer
Liebenehm
Protokollführer