Sachstand Grundsteuerreform
2019 hatten wir letzmalig mit einem Beitrag über den Sachstand zur Reform der Grundsteuer berichtet. Aktuell haben die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene über den gegenwärtigen Stand der Umsetzungsvorbereitungen durch die AG Kommunen und Finanzverwaltung berichtet, die bereits Anfang 2019 erstmals tagte. Das Niedersächsische Finanzministerium hat hier den Vorsitz. Inhaltlich ging es in der damaligen Sitzung um Fragen der Adressaktualisierung, den Abgleich von Aktenzeichen und den Umfang der elektronisch zu übermittelnden Daten. Seitdem sind die Vorbereitungs- und Umsetzungsmaßnahmen zur Reform der Grundsteuer auf Seiten der Finanzverwaltung nach Auskunft der Länder schon erheblich fortgeschritten. Das Niedersächsische Finanzministerium hat hierüber wie folgt informiert:
„…
1. Rahmenbedingungen der Grundsteuerreform:
Durch das rechtzeitige Verkünden des Grundsteuerreformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBl I S. 1794) ist die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangsfrist in Gang gesetzt worden mit der Folge, dass die bisherige Einheitsbewertung noch bis zum 31.12.2024 für Zwecke der Grundsteuer weiter angewandt werden darf. Die Länder haben durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 15.11.2019 (BGBl I S. 1546) die Möglichkeit erhalten, davon abweichende Reglungen zu treffen (Länderöffnungsklausel).
2. Länderöffnungsklausel:
Welche Länder von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen werden, ist noch nicht abschließend entschieden.
3. Umsetzung des Bundesgesetzes:
- Die Umsetzung des Bundesgesetzes ist schon weit fortgeschritten. Hauptfeststellungsstichtag ist der 01.01.2022, die auf diesen Stichtag ermittelten Grundsteuer-messbescheide werden ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuerfestsetzung maßgeblich sein.
- Die ersten Steuererklärungen werden voraussichtlich ab dem 01.07.2022 von den Finanzämtern entgegengenommen Die Feststellungserklärungen sollen mit Ausnahme von Härtefällen in allen Bundesländern elektronisch über das Portal ELSTER abgegeben werden. Vereinzelt zulässige Papiererklärungen werden im Finanzamt eingescannt, so dass der weitere Bearbeitungsprozess auch in diesen Fällen digital abgewickelt wird.
- Den Gemeinden werden die Grundsteuermessbescheide unmittelbar nach der Bearbeitung ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Es werden genau die Daten elektronisch übermittelt, die im Grundsteuermessbescheid enthalten sind.
- Hierfür wird es einen bundeseinheitlichen Übermittlungsweg über das Verfahren ELSTER-Transfer geben, bei dem die Daten für die jeweilige Gemeinde bereitgestellt und mit vorheriger Authentifikation abgeholt werden können. Nähere Informationen zur Authentifizierung, zur Datensatzbeschreibung und zur Schnittstellendefinition werden über das Kommunikationsprojekt für die Städte und Gemeinden ab Frühjahr 2021 zugänglich gemacht.
- Die Finanzämter bereiten sich darauf vor, den Großteil der rund 36 Mio. Steuerfälle bis zum 31.12.2023 zu bearbeiten. Dies setzt allerdings voraus, dass die Steuererklärungen laufend eingehen. Möglicherweise empfiehlt es sich, die für das Grundsteueraufkommen bedeutenden Steuerzahler unmittelbar durch die Städte und Gemeinden anzusprechen, ihre Steuererklärung bevorzugt beim Finanzamt abzugeben.
4. Adressdatenaktualisierung:
Die Aktualisierung des Adressdatenbestandes in den Finanzämtern konnte inzwischen weitgehend abgeschlossen werden. Die Unterstützung der Finanzämter durch die Städte und Gemeinden ist nur noch in Einzelfällen erforderlich und wird bei Bedarf dezentral vom jeweiligen Finanzamt angestoßen.
5. Bekanntmachung des Aktenzeichens:
Einige Länder planen ein Informationsschreiben an die Erklärungspflichtigen, dass die wesentlichen Informationen zur Befüllung des Erklärungsvordruckes enthalten soll. Diese Arbeit können Sie unterstützen, indem die Städte und Gemeinden auf den periodischen Abgaben-bescheiden das für die Grundsteuer maßgebliche Aktenzeichen des Finanzamts mit aufnehmen und es als solches kenntlich machen.
6. Bisherige Einheitsbewertung:
Die bisherige Einheitsbewertung läuft bis zum Stichtag 01.01.2024 parallel zur neuen Hauptfeststellung. Für dieses Verfahren sind keine Änderungen der bisherigen Vorgehensweise vorgesehen. Diese Bescheide verlieren mit Ablauf des 31.12.2024 ihre Gültigkeit (§ 266 Abs. 4 BewG).
7. Ideen zur gemeinsamen Kommunikation?
Der reibungslose Ablauf der Grundsteuerreform liegt im gemeinsamen Interesse der Kommunal- und der Finanzverwaltungen. Es könnte daher nützlich sein, einige Themen gemeinsam oder arbeitsteilig an die Bürgerinnen und Bürger zu transportieren. Anregungen von Ihnen oder aus Ihrem Mitgliederkreis würden wir gerne in die weiteren Überlegungen einbeziehen...“
Über diese Informationen hinaus hat das der AG vorsitzende Niedersächsische Finanzministerium auch über die Einrichtung eines länderübergreifenden Kommunikationsprojekts informiert. Dieses steht unter der Leitung des Thüringer Finanzministeriums und ist verantwortlich für die Planung, Vorbereitung und Bereitstellung aller erforderlichen Informationen rund um die Reform unter Zuhilfenahme sämtlicher in Betracht kommender Medien an die verschiedenen Zielgruppen. In diesem Zusammenhang kommt auch der Information der Städte und Gemeinden eine große Bedeutung zu, zum einen in ihrer Rolle als direkte Ansprechpartner für die Grundstückseigentümer vor Ort, als Steuergläubiger und nicht zuletzt auch als Steuerpflichtige für die ihnen gehörenden Grundstücke.
Gerne können Sie der Landesgeschäftsstelle Anregungen und Fragen zum Thema Kommunikation zukommen lassen, die wir gebündelt über die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene zur Weitergabe an die Projektverantwortlichen im Thüringer Finanzministerium weiterleiten würden.
Die Finanzverwaltung bittet die Städte und Gemeinden darüber hinaus, dass sie auf den Grundsteuerbescheiden an hervorgehobener Stelle auch das Aktenzeichen des Finanzamts angeben, um den Bürgerinnen und Bürgern die Abgabe der künftigen Feststellungserklärungen für die Grundsteuer zu erleichtern.
In Sachsen-Anhalt soll voraussichtlich das Bundesmodell zur Grundsteuerreform umgesetzt werden. Verbindliche Informationen liegen allerdings bislang noch nicht vor, obwohl das Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt in diversen Ausschüssen des Landtages von Sachsen-Anhalt bereits zur Reform der Grundsteuer berichtet hat. Aktuell findet auf Landesebene eine ressortübergreifende Abstimmung statt. Voraussichtlich Ende November ist ein Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Sachsen-Anhalt beabsichtigt. Sobald uns konkrete Erkenntnisse vorliegen, werden wir in gewohnter Form berichten.