Sachstand zur Einführung europäischer Rechnungslegungsvorschriften (EPSAS)
Wir kommen zurück auf die bisherige Berichterstattung. Die EU-Kommission hat auf Vorschlag des Rates eine Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten vorgelegt. Diese Richtlinie ist zusammen mit beabsichtigten Änderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts der EU Teil des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung. Die beabsichtigten Änderungen zielen darauf ab, die nationale Eigenverantwortung und die mittelfristige Ausrichtung der Haushaltsplanung zu stärken. Hierfür wird unter anderem eine Änderung in Art. 3 Abs. 1 vorgeschlagen, wonach die Mitgliedstaaten bis 2030 über integrierte, umfassende und national harmonisierte Systeme der periodengerechten Rechnungsführung vorliegen sollten, die sämtliche Teilsektoren des Staates abdecken und die zur Vorbereitung von Daten nach dem ESVG 2010 erforderlichen Informationen auf Kassen- und Periodenbasis liefern sollen. Diese Systeme des öffentlichen Rechnungswesens sollen einer internen Kontrolle und unabhängigen Rechnungsprüfung unterliegen. Die Beratung des Kommissionsvorschlages über die Richtlinienänderung stand auf der Tagesordnung der Beratung des Finanzausschusses des Bundesrates am 2. Juni 2023 (BR-DRS 189/23 vom 27.04.2023).
Über das Ergebnis der Beratung liegen aktuell noch keine Informationen vor.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hatte sich im Vorfeld in einer Stellungnahme an die Mitglieder des Finanzausschusses des Bundesrates gewandt und gefordert, dass eine derartige Festlegung erst dann erfolgen kann, wenn eine Einigung über die künftige Ausrichtung des öffentlichen Rechnungswesens in der EU erfolgt ist. Zudem beabsichtige die Kommission, bis zum 31. Dezember 2025 einen Bericht über den Sachstand und die künftige Ausrichtung des öffentlichen Rechnungswesens in der Union zu erstatten. Dabei wolle sie die Fortschritte berücksichtigen, die seit der im Jahr 2013 vorgenommenen Bewertung der Frage erzielt wurden, ob die internationalen Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor für die Mitgliedsstaaten geeignet sind. Diese Ergebnisse, so die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme, und die entsprechenden Schlussfolgerungen sollten abgewartet werden.
In der Stellungnahme wurde in diesem Zusammenhang auch auf folgendes hingewiesen:
- Die kommunale Ebene hat auf der Grundlage der landesrechtlichen Regelungen bereits seit Jahren ein System der periodengerechten Rechnungsführung implementiert. Deutsche Kommunalverwaltungen haben sich dabei einem umfassenden Prozess der Reform des Haushalts- und Rechnungswesens gestellt.
- Die Doppik kann zu einer nachhaltigeren und damit zu einer generationengerechteren Haushaltspolitik beitragen.
- Jahresabschlüsse, Lageberichte werden entsprechend den Gemeindeordnungen der Länder vor ihrer Feststellung durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft. In die Prüfungen ist die Buchführung einbezogen.
- Zudem ist eine überörtliche Prüfung der Rechnungslegung der Kommunen in den Gemeindeordnungen geregelt.
- Die Einführung der kommunalen Doppik war und ist mit einem hohen Umsetzungsaufwand verbunden. Eine erneute Umstellung des Rechnungswesens wird für die Kommunen wiederum mit einem hohen Umsetzungsaufwand verbunden sein. Die kommunale Doppik orientiert sich am Handelsgesetzbuch (HGB), dem Handelsrecht in Deutschland. Ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn und Steuerungsvorteil aus der Anwendung der International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) wird auf kommunaler Ebene nicht gesehen.
- Die EU möchte „national harmonisierte Systeme der periodengerechten Rechnungsführung“ für die öffentlichen Haushalte, um krisenhafte Situationen der öffentlichen Haushalte zukünftig besser erkennen zu können. Diesen grundsätzlichen Ansatz unterstützen wir. Ein national harmonisiertes System der Doppik verbessert die Grundlagen der Vergleichbarkeit von Daten und damit auch der Steuerungsinformationen.
- An den seit einigen Jahren auf EU-Ebene anhaltenden Arbeiten an Europäischen Standards für die Rechnungslegung des öffentlichen Sektors (EPSAS) ist die kommunale Ebene nicht beteiligt. Noch bestehen Optionen, die Kosten einer Umstellung auf EPSAS einzugrenzen und auch deutsche Erfahrungen in die Auslegung europäischer Standards in die öffentliche Rechnungslegung einzubringen.
Der Richtlinienvorschlag ist Inhalt der Bundesratsdrucksache 189/23 und ist abrufbar auf der Internetseite des Bundesrates unter www.bundesrat.de.