Schreiben an die Bundesnetzagentur in Sachen NEST und vermiedene Netzentgelte
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Mitglieder des Beirats der Bundesnetzagentur angeschrieben, um zwei derzeit wichtige Themen im Bereich der Energieverteilnetze zu adressieren. Die Verbände wenden sich gegen Pläne der Bundesnetzagentur, die sog. vermiedenen Netznutzungsentgelte schrittweise bis 2029 abzuschaffen. Außerdem wird dafür plädiert, den künftigen Regulierungsrahmen für den Betrieb von Strom- und Gasverteilnetzen so auszugestalten, dass die kommunalen Unternehmen dringend benötigte Investitionen zum Gelingen der Energiewende tätigen können.
Im derzeit laufenden sog. NEST-Prozess („Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“) steckt die Bundesnetzagentur den künftigen Regulierungsrahmen für den Betrieb der Strom- und Gasverteilnetze ab. Dabei werden die Regelungen zur Kalkulation der Netzentgelte und zur Verzinsung des eingesetzten Kapitals für die Netzbetreiber neu festgelegt. Hierzu gibt es Konsultationen der Bundesnetzagentur zur künftigen Methodik. Nach Berechnungen kommunalen Unternehmen unter Zugrundelegung dieser Methodik drohen Kürzungen der Eigenkapitalverzinsung um bis zu einem Drittel, teilweise darüber hinaus. Die Eigenkapitalverzinsung ist eine zentrale Einkommensquelle für Netzbetreiber. Sie soll sicherstellen, dass Investitionen in bestehende und neue Infrastruktur wirtschaftlich tragfähig bleiben.
Vermiedene Netznutzungsentgelte
Zur Abschmelzung der vermiedenen Netznutzungsentgelte konsultiert die Bundesnetzagentur derzeit Festlegungsentwürfe. Die Logik der vermiedenen Netzentgelte funktioniert nach der Methodik, dass lokal erzeugter Strom auch lokal verbraucht wird und somit die Gesamtnetzkosten senkt, da die übergeordneten Netze nicht genutzt werden. Hierauf hat sich die kommunale Energiewirtschaft bei ihren Investitionen wie beispielsweise bei der Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) eingestellt. So gibt es bislang für steuerbare Stromerzeuger, zu denen kommunale KWK-Anlagen zählen, über die vermiedenen Netznutzungsentgelte einen finanziellen Anreiz, netzdienlich Strom vor Ort zu produzieren. Dieser Anreiz war auch Grundlage für die Kalkulation der Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen. Nach dem aktuellen gestartete Festlegungsverfahren zur Abschmelzung der vermiedenen Netznutzungsentgelte auf Null bis Ende des Jahres 2028 würde Wirtschaftlichkeit vieler dieser Anlagen infrage gestellt werden.
Anmerkung:
Die sehr fachlich geprägten Diskussionen um NEST und die Abschmelzung der vermiedenen Netznutzungsentgelte haben große Auswirkungen auf die notwendigen Investitionen in örtliche Verteilnetze bzw. die Investitionsfähigkeit der kommunalen Energiewirtschaft insgesamt. Für die Bundesnetzagentur besteht die Herausforderung darin, die Investitionsfähigkeit der Energiewirtschaft und damit letztlich auch die Versorgungssicherheit sicherzustellen, zugleich aber auch die Energiepreise für die Verbraucher im Blick zu haben. Grundsätzliches Ziel der Regulierung ist, dass die Netzkosten periodisch sinken. Hierzu ergibt sich gerade bei der Eigenkapitalverzinsung ein Spannungsfeld. Denn Kapitalgeber werden nur dann für Investitionen in die Netze bereitstehen, wenn diese – aus ihrer Sicht – ausreichend verzinst werden. Bei einer Anpassung des Regulierungsrahmens gilt es, eine Neuausrichtung hin zu Anreizen für einen zukunftsorientierten, investitionsfreundlichen Transformationspfad zu erreichen. Ansonsten gerät die Energie- und Klimawende insgesamt in eine Schieflage, was letztlich negative Auswirkungen auf die systemischen Gesamtkosten und die Finanzierung der Energiewende insgesamt haben wird. Deshalb setzen sich die gemeindlichen kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit dem VKU für einen Regulierungsrahmen ein, der Planungssicherheit für Unternehmen und Verbraucher schafft und die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten fair verteilt. Die Initiative für das Schreiben kam aus dem Bereich der Mitgliedsverbände des DStGB, nachdem es Rückmeldungen von Städten und Gemeinden mit Stadtwerken zu den nachteiligen Auswirkungen des NEST-Prozesses gegeben hatte.
Verbände-Schreiben an die Bundesnetzagentur
Die Verbände haben sich zwischenzeitlich schriftlich gegen Pläne der Bundesnetzagentur, die sog. vermiedenen Netznutzungsentgelte schrittweise bis 2029 abzuschaffen, ausgesprochen. Außerdem wird dafür plädiert, den künftigen Regulierungsrahmen für den Betrieb von Strom- und Gasverteilnetzen so auszugestalten, dass die kommunalen Unternehmen dringend benötigte Investitionen zum Gelingen der Energiewende tätigen können.
Der aktuelle Stand zu NEST hierzu kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.bundesnetzagentur.de