Schulen ans Netz
Vorbemerkung des Fragestellenden:
Bezüglich der Glasfaseranbindung an Schulen existieren unterschiedliche Ansätze. Zum einen beabsichtigt das Land im Rahmen des ITN-XT eine Anbindung der Schulen an das Glasfasernetz (Quelle Gigabitstrategie des Landes Sachsen-Anhalt, Aussage Finanzministerium). Zum anderen können Kommunen über das Breitbandförderprogramm des Bundes für Schulen eine Förderung erhalten.
Vorbemerkung der Landesregierung:
Die Komplexität der Aufgabe sowie die hohe Anzahl an Schulstandorten führte zu einem vergleichsweise hohen Abstimmungsaufwand im Projektaufbau.
Frage 1:
In welchen konkreten Schritten wird das Land die Glasfaseranschlüsse bis 2020 an den Schulen realisieren und wie sind die Zuständigkeiten verteilt?
Antwort:
Derzeit wird ein detaillierter Projektplan erstellt. Der Projektplan wird die einzelnen Schulstandorte gemäß ihrer derzeitigen Anschlusssituation sowie die entsprechende Abhängigkeit des jeweiligen Erschließungsgebietes berücksichtigen.
Nach bisheriger Planung sollen in 2019 20 Schulen, in 2020 ca. 400 Schulen und in 2021 die übrigen Schulen angeschlossen werden.
Die Zuständigkeit obliegt dem Projekt „ITN-XT“ im Ministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung.
Frage 2:
Welche Maßnahmen sind durch die Schulträger zu veranlassen, um eine ITN-XT-Anbindung über Glasfaser zu erhalten?
Antwort:
Im Projekte „ITN-XT“ werden alle Schulstandorte berücksichtigt. Schulträger müssen hierzu nichts veranlassen. Bei Vor-Ort-Installationen wird jedoch die Mitwirkung der Schulträger notwendig werden, um Zutritt zu Räumlichkeiten und Zugriff auf Verteilerschränke sowie eine Stromversorgung etc. abzusichern.
Frage 3:
Können Schulträger das Bundesprogramm nutzen oder erfolgt der Anschluss an Glasfaser ausschließlich über ITN-XT?
Antwort:
Derzeit ist der Glasfaseranschluss aller Schulen des Landes über das Projekt „ITN-XT“ geplant.
Schulträger können aber auch über das vom Fragesteller genannte Breitbandförderprogramm des Bundes für Schulen in Anspruch nehmen.
Eine Förderung des Anschlusses der jeweiligen Schule im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule ist jedoch nicht möglich.
Frage 4:
Welche Kosten erwarten Schulträger bei Glasfaseranschlüssen zukünftig?
Antwort:
Für die im Projekt „ITN-XT“ erstellten Glasfaseranschlüsse entstehen seitens der Schulträger keine Installations- und Betriebskosten.
Frage 5:
Wann bekommt die Sekundarschule „Heinrich Heine“ Wittenberg OT Reinsdorf schnelles Internet?
Antwort:
Derzeit kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.