Seit 1. April gilt wieder der reguläre Umsatzsteuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen
Mit dem beschlossenen Kompromiss zum Wachstumschancengesetz steht nun fest, dass es kein vorzeitiges Ende des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent auf Gas- und Wärmelieferungen geben wird. Somit wird ab dem 1. April 2024 wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent gelten.
Nachdem sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 21.03.2024 auf einen Kompromiss zum Wachstumschancengesetz geeinigt hatten, hat der Bundestag diesem Kompromiss mehrheitlich zugestimmt. Der Bundesrat stimmte am 22.03.2024 abschließend dem Kompromiss zu (s. auch E-Mail-Rundschreiben vom 04.04.2024).
Das ursprünglich vom Bundestag beschlossene vorzeitige Ende des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz mit Ablauf des 29.02.2024 ist nicht Gegenstand des Kompromisses; deshalb endete der ermäßigte Umsatzsteuersatz wie gesetzlich vorgesehen mit Ablauf des 31.03.2024. Seit dem 01.04.2024 gilt für netzgebundene Gas- und Wärmelieferungen wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
Der VKU hat seine Mitglieder zusätzlich darüber informiert, dass die unveränderte Weitergabe umsatzsteuerlicher Mehr- oder Minderbelastungen nach dem Verständnis des VKU keine Preisänderung im Sinne von § 41 Abs. 5 EnWG darstellt und deshalb die öffentliche Bekanntgabe des neuen Preisblatts bereits im März 2024 zulässig war.