Siebentes Gesetz zur Änderung des KiFöG LSA (Kita-STABIL-Gesetz)
Historie
Ausgangspunkt der politischen Debatte zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes Sachsen-Anhalt waren sinkende Kinderzahlen im Land. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wurden zum Stichtag 01.03.2025 landesweit 2.749 Kinder weniger betreut als im Jahr zuvor – bei weiterhin sehr hohen Betreuungsquoten, insbesondere bei den Drei- bis unter Sechsjährigen. Vor diesem Hintergrund forderte der Landtag in einem Beschluss (Drs. 8/5223), die sogenannte „demografische Rendite“ stärker für Qualitätsentwicklung und Personalentlastung in den Kindertageseinrichtungen zu nutzen.
Bereits im Herbst 2025 stellte das Sozialministerium daraufhin erste Eckpunkte unter dem Titel „Kita-STABIL“ vor. Vorgesehen waren unter anderem eine Bildungspauschale zur Unterstützung von Fortbildungen im Rahmen des Bildungsprogramms „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“ sowie eine Demografiepauschale, die sich an der Entwicklung der sinkenden Kinderzahlen orientieren soll.
Der weitere Gesetzgebungsprozess war von kontroversen Bewertungen begleitet. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt sprach sich bereits am 18.08.2025 mehrheitlich gegen eine pauschale Anhebung des gesetzlichen Mindestpersonalschlüssels (§ 21 Abs. 2 KiFöG LSA) aus und mahnte an, neue Standards nicht ohne gesicherte Gegenfinanzierung einzuführen. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf vom 12.01.2026 würdigte der Verband zwar das grundsätzliche Anliegen, kritisierte jedoch die konkrete Ausgestaltung als bürokratisch, teilweise unpräzise und für die Träger nur begrenzt planungssicher. Gefordert wurde stattdessen eine stärker an örtlichen Bedingungen orientierte Weiterentwicklung des Mindestpersonalschlüssels in Verbindung mit einer auskömmlichen Landesfinanzierung statt eng zweckgebundener, bürokratieintensiver Programme.
Nach weiteren Beratungen beschloss der Landtag am 28.01.2026 das sogenannte Kita-STABIL-Gesetz – formal: Siebentes Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG LSA) – in der von den Koalitionsfraktionen CDU, SPD und FDP getragenen Fassung. Das Gesetz wurde am 16.02.2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Inhaltlicher Überblick
Kern des Gesetzes sind zwei finanzielle, zeitlich befristete Instrumente: eine Demografiepauschale vom 01.08.2026 bis zum 31.12.2028 (§ 12d KiFöG LSA) sowie eine auf das Jahr 2026 beschränkte Bildungspauschale (§ 12e KiFöG LSA). Der gesetzliche Mindestpersonalschlüssel bleibt hingegen unverändert.
- Demografiepauschale (§ 12d KiFöG LSA)
Im Zuge der Demografiepauschale stellt das Land zusätzliche Mittel für Personalstunden bereit, die über den Mindestpersonalschlüssel hinausgehen. Grundlage ist die Entwicklung der Kinderzahlen (Vergleich Vorjahr zum drittletzten Jahr), ergänzt um einen Flächenfaktor zugunsten ländlicher Räume. Die Mittel sollen insbesondere dort zusätzliche Spielräume schaffen, wo sinkende Kinderzahlen zu strukturellen Anpassungsbedarfen im Kita-System führen.
Für das Jahr 2026 veranschlagt das Land hierfür rund 14,16 Mio. Euro, für 2027 etwa 38,12 Mio. Euro. In den Folgejahren sollen die Beträge entsprechend der demografischen Prognosen wieder sinken. Für 2026 kalkuliert das Ministerium mit rund 202 rechnerischen zusätzlichen Stellen aus dieser Pauschale, für 2027 mit rund 528.
- Bildungspauschale (§ 12e KiFöG LSA)
Die Bildungspauschale sieht Folgendes vor: Pro pädagogischer Fachkraft sind 640 Euro eingeplant, um Freistellungen für Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Bildungsprogramms „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“ zu ermöglichen.
Landesweit summiert sich dies auf rund 12,45 Mio. Euro. Nach Berechnungen des Landes entspricht die Pauschale rechnerisch etwa 187 zusätzlichen Vollzeitstellen an Entlastung. Sie ist jedoch ausschließlich für das Jahr 2026 vorgesehen und dient der Qualifizierung, nicht einem dauerhaften Personalaufbau.
Kritische Einordnung
Der Grundgedanke des Gesetzes wird auch von kommunaler Seite grundsätzlich unterstützt. Dass Land und Kommunen gemeinsam auf die Folgen sinkender Kinderzahlen reagieren und das Kita-System stabilisieren wollen, ist richtig. Kritik richtet sich daher weniger gegen das Ziel als gegen die konkrete Ausgestaltung der neuen Instrumente.
So ist insbesondere der zusätzliche Verwaltungsaufwand kritisch einzuordnen. Die Demografiepauschale überträgt wesentliche Entscheidungen über die Mittelverteilung auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Diese müssen innerhalb kurzer Fristen – unter Beteiligung der Jugendhilfeausschüsse – eigene Verteilmaßstäbe entwickeln und rechtssichere Entscheidungen treffen. Mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe im Gesetz könnten dabei zusätzliche Auslegungsfragen und Verwaltungsaufwand verursachen. Gleichzeitig werden Einrichtungsträger in die Situation versetzt, aufgrund der zeitlichen Abläufe in Vorleistung treten zu müssen, was mit Unsicherheiten und ggf. Liquiditätsproblemen einhergeht.
Hinsichtlich der Bildungspauschale kann positiv hervorgehoben werden, dass die Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte stärker unterstützt werden soll. Gleichzeitig wird außer Frage gestellt, dass die vorgesehenen 640 Euro pro Person nicht ausreichen werden, um Vertretungskosten und Nebenkosten vollständig zu finanzieren.
Vor diesem Hintergrund wird seitens des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt angeregt, stärker auf nachhaltige und flexible Steuerungsinstrumente zu setzen statt punktuelle Ansätze zu verfolgen – etwa durch einen Mindestpersonalschlüssel, der dynamisch an tatsächliche Bedarfe vor Ort angepasst werden kann.
Unterm Strich setzt das Kita-STABIL-Gesetz ein politisches Signal: Es soll das System der Kindertagesbetreuung durch den demografischen Knick tragen, ohne grundlegende strukturelle Veränderungen vorzunehmen. Ob die vorgesehenen Pauschalen tatsächlich zu der erhofften Entlastung führen, wird sich in der praktischen Umsetzung zeigen.
Der politische Prozess ist damit nicht abgeschlossen. Er verlagert sich nun stärker in die kommunalen Gremien, in die Jugendhilfeausschüsse – und letztlich in den Alltag der Kindertageseinrichtungen. Die grundsätzliche Debatte um eine nachhaltige Anpassung des Mindestpersonalschlüssels bleibt gänzlich offen.