Situation der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt

Feuerwehr

In der Sitzung am 31.08.2018 befasste sich der Landtag mit der Situation der Feuerwehren Sachsen-Anhalt. In diesem Zusammenhang fasste der Landtag folgende Beschlüsse:

a)    Freiwillige Feuerwehren als unverzichtbarer Bestandteil des Brand- und Katastrophenschutzes in Sachsen-Anhalt (LT-Drs. 7/3309):

  1. Die Freiwilligen Feuerwehren sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Brand- und Katastrophenschutzes in Sachsen-Anhalt und genießen daher unsere uneingeschränkte Unterstützung.
  2. Der Landtag stellt fest, dass mit der „Zuwendungsrichtlinie Brandschutz vom 1. Dezember 2017“ für die zielgerichtete Förderung von notwendigen Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen sowie den Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern eine Verbesserung bei der Förderung des Brandschutzes eingetreten ist.
  3. Der Landtag tritt für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit des ehrenamtlichen Systems der Feuerwehren ein. Hierfür stellt er in den verbleibenden drei Haushaltsjahren der Legislaturperiode die für diesen Zeitraum erforderlichen Mittel zur Komplettierung des 100 Mio. Euro Feuerwehrförderprogramms als 50 Prozent-Förderung zur Verfügung.
  4. Der Landtag setzt sich dafür ein, dass notwendige Konsolidierungen von Gemeindehaushalten der Teilnahme an diesem Programm zur Förderung des Brandschutzes auch weiterhin nicht entgegenstehen werden.
  5. Der Landtag bittet die Landesregierung, bei der Durchführung dieses Förderprogrammes die kommunalen Interessen besonders zu berücksichtigen.
  6. Der Landtag begrüßt die bereits durchgeführten Maßnahmen der Landesregierung als Reaktion auf die veränderten Anforderungen. Diese sind unter anderem:

-          das Projekt FEUERWEHR 2020,
-          die Image- und Personalgewinnungskampagne,
-          die Förderung der LKW-Fahrerlaubnis.

b)    Dank und Anerkennung für die Feuerwehren in Sachsen-Anhalt (LT-Drs. 7/3310):

  1. Der Landtag spricht den Feuerwehren in Sachsen-Anhalt seinen ausdrücklichen Dank für die stets unermüdliche Arbeit und das herausragende Engagement, insbesondere bei den Waldbränden aufgrund der Trockenheit der vergangenen Monate, aus.
  2. Der Landtag begrüßt die Absicht, dezentrale Veranstaltungen zur Ehrung unserer Einsatzkräfte abzuhalten, so kann eine Ehrung direkt vor Ort vorgenommen werden, ohne dass lange Fahrtwege für die Kameradinnen und Kameraden entstehen.
  3. Der Landtag bittet die Landesregierung, ihre bereits erfolgende Unterstützung der Kinder- und Jugendfeuerwehren aufrecht zu erhalten.
  4. Der Landtag stellt fest, dass die Entscheidung zur Einführung der ÖSA-Feuerwehr-Rente im Jahr 2009 wesentlich zur Anerkennung des im Ehrenamt geleisteten Dienstes für die Gesellschaft beiträgt.
  5. Der Landtag begrüßt die bereits erfolgte erhöhte Weiterleitung der Feuerschutzsteuer nach dem Brandschutzgesetz und setzt sich nachdrücklich für eine Weiterverfolgung des eingeschlagenen Weges ein, um den Kommunen zweckgebunden mehr Mittel für den Brandschutz zukommen zu lassen.

Damit verbunden ist auch die Hoffnung, dass noch mehr Kommunen die Einführung der Feuerwehrrente für ihre Kameradinnen und Kameraden vornehmen.

Anlass war die Aussprache über eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur „Situation der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt“ (LT-Drs. 7/2793 vom 25.04.2018, 11 Seiten) und die Antwort der Landesregierung (vgl. LT-Drs. 7/3111 vom 28.06.2018, 284 Seiten). Dabei ging es unter anderem um die Zahl und die Ausstattung der Feuerwehren im Land, um die Höhe des Dienstalters der Kameradinnen und Kameraden und um die personelle Besetzung der Wehren. Auch wurde erörtert, wie das Land seiner Aufgabe gerecht werden will, Landkreise und kreisfreie Städte und Gemeinden bei den ihnen nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben hinsichtlich der Feuerwehren zu beraten und zu unterstützen.

Die Beschlüsse gehen auf die Anträge der Fraktion DIE LINKE (a) und der Fraktion AfD (b) zurück, die jeweils in der Fassung von Alternativanträgen der Koalitionsfraktionen verabschiedet wurden.

14.11.2018