Sitzungen der kommunalen Gremien in der aktuellen Pandemielage
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 08.05.2020 auf Antrag der Koalitionsfraktionen folgenden
Beschluss gefasst (LT-Drs. 7/6054):
„Sitzungen in den kommunalen Gremien in der aktuellen Pandemielage ermöglichen
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 101. Sitzung zu Drucksache 7/6039 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Landtag stellt fest, dass die mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte und befristete Befreiung von Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes im Hinblick auf die stark zunehmende Ausbreitung des neuartigen Virus SARS-CoV-2 und die aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung notwendig war und ist. Mit der Ausnahmeregelung wurde versucht dafür zu sorgen, dass die kommunalen Entscheidungsgremien in der aktuellen Pandemielage vollumfänglich handlungsfähig blieben. Durch vereinfachte schriftliche Verfahren sollten so wichtige Entscheidungen zügig und verantwortungsvoll umgesetzt werden.
- Gleichwohl sind Präsenzsitzungen unter Einhaltung der Hygienevorschriften nicht verboten und soll der Umlaufbeschluss nur für unaufschiebbare, dringende und weitgehend unkritische Beschlüsse die Ausnahme bleiben. Auf Beschlüsse im schriftlichen Verfahren mit Dauerwirkung, beispielsweise Satzungen, soll verzichtet werden.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit für Präsenzsitzungen der kommunalen Vertretungen soll so weit wie möglich unter Umständen online erfolgen.
- Der Landtag sieht die Notwendigkeit, eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt herbeizuführen, um für zukünftige ähnlich gelagerte Situationen eine rechtssichere gesetzliche Regelung zu schaffen.“
Vorausgegangen war ein Antrag der Fraktion DIE LINKE (LT-Drs. 7/6004) der einen Landtagsbeschluss zum Ziel hatte, den Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 23.03.2020 als rechtswidrig zu bezeichnen und ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD (LT-Drs. 7/6050) wonach der Landtag den Kommunen empfehlen sollte, die dauerhafte Möglichkeit der Onlineübertragung von Sitzungen der Vertretungen, flankiert durch ein Förderprogramm des Landes, einzuführen.
Daraufhin brachten die Koalitionsfraktionen einen Alternativantrag zu diesen Anträgen ein (LT-Drs. 7/6039) der mit der Mehrheit von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen wurde.
Die Landesgeschäftsstelle geht davon aus, dass der nach Ziffer vier des Landtagsbeschlusses zu erwartende Entwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes in Kürze vorliegen wird.