Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte

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Am 29. März 2020 wurde die Verwaltungsvereinbarung für Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte beschlossen, so dass die Mittel ab dem 30. März 2020 beantragt und ausgezahlt werden können. Das Nachtragshaushaltsgesetz 2020 und das Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz sind im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

LKT Rundschreiben Nr. 214/2020 [PDF-Dokument: 72 kB]

31.03.2020