Solarpaket I soll in Teilen beschlossen werden

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Der Entwurf für ein Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung, das sogenannte Solarpaket I, sollte die Förderung für besondere Solaranlagen (sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV) neu regeln. Nun soll zunächst nur ein kleiner Teil des Pakets im Bundestag beschlossen werden.

Der Bundestag hat sich am 15. Dezember 2023, mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz befasst. Ursprünglich wollten die Abgeordneten über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ abstimmen, der die Förderung für besondere Solaranlagen (sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV) neu regelt. Nun wurde jedoch vorerst nur ein Teil des Entwurfs verabschiedet – und zwar unter der neuen Bezeichnung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien“. Inhaltlich geht es dabei um Fristverlängerungen bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung und verschiedene Vertragsstrafen. Der übrige, weit umfangreichere Teil des Gesetzentwurfs, der vor allem den beschleunigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland zum Inhalt hat, soll einer späteren Beschlussfassung in 2024 (voraussichtlich 22. März 2024) vorbehalten sein.

Anmerkung:

Die aufgeteilte Befassung mit dem Solarpaket I bedeutet, dass sich Regelungen zum Mieterstrom und zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung verzögern werden, die aus kommunaler Sicht zu begrüßen sind. Die Vorschläge einer weitgreifenden Duldungspflicht und zur Wegenutzung bedürfen allerdings noch Änderungen, für die sich unsere Bundesverbände im weiteren Gesetzgebungsverfahren einsetzen werden.

25.01.2024