Sonderförderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ im Landtag abgelehnt

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Der Bundesgesetzgeber hat Ende des vergangenen Jahres das Zweite Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes verabschiedet. Mit dieser Novelle wurde Art. 16 Abs. 2 Satz 1 der EU-Trinkwasserrichtlinie in Nationales Recht umgesetzt (vergleiche E-Mail-Rundschreiben vom 22.11.2022).

Insbesondere hatte der Bundesgesetzgeber in § 50 WHG festgelegt, dass künftig zur öffentlichen Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge auch die Bereitstellung von Trinkwasser an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen gehört, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geographie, verhältnismäßig ist.

Mit der Landtagsdrucksache 8/3054 vom 30.08.2023 beantragte die Fraktion DIE LINKE, ein Sonderförderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ für Sachsen-Anhalt zeitnah einzuführen. Förderfähig sollte danach der Bau von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum in Höhe von maximal 90 % der Investitionskosten sein. Zur Orientierung verwies die Fraktion im Antrag auf die Bundesländer Bayern oder Rheinland-Pfalz, die bereits Förderprogramme für kommunale Trinkwasserbrunnen eingeführt hätten. Es wurde ausgeführt, dass der Klimawandel auch in Sachsen-Anhalt zu immer länger werdenden Hitzeperioden führe, was das Leben spätestens im Sommer in den innerstädtischen Bereichen zunehmend belastend mache. Im Sinne der allgemeinen Gesundheitsvorsorge wirke das Bereitstellen von kühlem, frischen Trinkwasser belebend. Trinkwasser würde der öffentlichen Klimavorsorge dienen und sei ein Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichem CO2 durch das Einsparen von Emissionen aus der Getränkelogistik und zur Vermeidung von Plastikabfällen aus (Einweg-)Flaschen für Mineral- oder Tafelwasser. Der Antrag wurde in der Landtagssitzung am 07.09.2023 behandelt. In ihrer Einbringungsrede führte die Abgeordnete Eisenreich (Fraktion DIE LINKE) u. a. aus, dass die Erfahrungen aus anderen Ländern im Süden Europas, aber auch Trinkbrunnen zum Beispiel in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen hierzulande zeigen würden, wie gut diese angenommen werden und zugleich wie die Wertschätzung für das hochwertige Lebensmittel im Alltag erhöht werde. Als Klimaanpassungsmaßnahme seien daher öffentliche Trinkwasserbrunnen ein Segen an heißen Tagen, und sie tragen zum freien und kostenlosen Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser für alle Menschen bei. Im Übrigen sei dieser Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser als eines der Ziele in der nachhaltigen Entwicklung formuliert, und man habe sich schließlich als Land Sachsen-Anhalt zu diesen Nachhaltigkeitszielen bekannt. Trinkwasserbrunnen seien nicht nur Hitzeschutz für Menschen, sondern im unmittelbaren Umfeld verbessere sich dort, wo sie aufgestellt werden, das Mikroklima. Aufgrund der finanziellen Situation in den Kommunen halte die Fraktion eine Förderung von bis zu 90 % der Investitionskosten für angemessen. Natürlich sei man sich auch dessen bewusst, dass es sinnvoll sei, bei den eigenständigen Kommunen vorab den konkreten Bedarf abzufragen.

Ministerin Grimm-Benne führte für die Landesregierung aus, dass selbstverständlich Phasen starker oder gar extremer Hitze mit gesundheitlichen Gefahren verbunden seien. Sehr viele Kommunen hätten zusammen mit ihren Stadtwerken bereits Trinkbrunnen geschaffen, sowohl im öffentlichen wie auch im nicht-öffentlichen Bereich. Sie könne sich erinnern, dass die Gesundheitsvereinigung sehr aktiv war, um insbesondere Trinkbrunnen in Kitas und Grundschulen zu etablieren. Diese gebe es dort jetzt. Aber es gebe eben auch einfachere Maßnahmen, die jetzt in den Verwaltungen überall dort, wo öffentliches Leben sei, umgesetzt würden. Man könne eben auch mit einfachen Möglichkeiten, nämlich – salopp gesagt – mit dem Wasserhahn helfen und dort Wasser zur Verfügung stellen. Deswegen sei, ein Sonderförderprogramm nicht notwendig.

In einem Alternativantrag (LT-Drs. 8/3092 vom 06.09.2023) forderten die Regierungsfraktionen CDU, SPD und FDP stattdessen Hitzeaktionspläne zu erstellen und Hitzeschutz in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Der Abgeordnete Kroll (Fraktion CDU) führte dazu in der Debatte aus, dass man mindestens zwei Wege einschlagen müsse, um mit Veränderungen in unserem Klima umzugehen: zum einen die Umsetzung der auch in internationalen Verträgen vereinbarten Klimaschutzziele; zum anderen die Anpassung an die klimatischen Veränderungen. Die Gesellschaft insgesamt müsse sich auf die Veränderungen des Klimas einstellen, insbesondere auf extreme Wetterereignisse. Bei den notwendigen Schritten seien die Menschen mitzunehmen. Der Ruf nach mehr staatlichem Geld oder eine Entscheidung über die Köpfe der Menschen hinweg seien an dieser Stelle kontraproduktiv. Die Koalition hätte alternative Anträge gestellt.

Zu beiden Anträgen fand eine Abstimmung über eine Überweisung zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss statt, was bezüglich des Antrages der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich abgelehnt und hinsichtlich des Alternativantrages die Regierungsfraktionen mehrheitlich angenommen wurde.

29.11.2023