Soziale Aspekte beim Bewohnerparken
Seit 2020 können Städte und Gemeinden in mehreren Ländern (allerdings nicht in Sachsen-Anhalt) die Gebühren für das Bewohnerparken neu gestalten. Im Zusammenhang mit geplanten Gebührenerhöhungen gibt es immer wieder Debatten um soziale Auswirkungen des Instruments. In einem Diskussionspapier zeigt die Thinktank Agora Verkehrswende nun Argumente auf, um soziale Aspekte bei den Gebühren einzuordnen. Dabei bedarf es bei diesem kommunalpolitisch sensiblen Thema einer sachlichen Debatte vor Ort. Wichtig ist, dass Entscheidungen über Gebühren vor Ort getroffen und breit mitgetragen werden. Hierzu kann das Diskussionspapier einen Beitrag leisten.
Bewohnerparken als wichtiges verkehrspolitisches Instrument
Die Erteilung von Bewohnerparkausweisen ist eines der zentralen Instrumente des Parkraummanagements. Die Ausweise verschaffen Bewohnerinnen und Bewohnern städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel ein Parkvorrecht. Auf den betroffenen Parkständen dürfen gebietsfremde Fahrzeuge dann entweder gar nicht, nur für eine begrenzte Zeit oder nur gegen Gebühr geparkt werden. In der Praxis zeigt sich, dass Bewohnerparken die Verfügbarkeit von freien Parkständen im Quartier deutlich verbessert. Bei der Diskussion um angemessene Gebühren für das Bewohnerparken sollten die Kosten der Bereitstellung des Parkraums, verkehrliche Wirkungen aber auch soziale Aspekte in den Blick genommen werden.
Das Papier der Thinktanks Agora Verkehrswende ist in der Diskussion mit Ländern und Kommunen entstanden, die zurzeit eine Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkausweise planen. Es soll beleuchten, ob eine Berücksichtigung sozialer Kriterien sinnvoll ist und wie diese rechtlich möglich wäre. Hierbei wird unter anderem aufgezeigt, wie sich die Kosten für Herstellung und Instandhaltung der öffentlichen Stellplätze einordnen lassen und welche Nutzergruppen besonders von höheren Gebühren betroffen wären.
Mehr als die Hälfte der Haushalte mit sehr niedrigem ökonomischen Status (53 Prozent) besitzen laut Agora Verkehrswende gar kein Auto, nutzen also grundsätzlich den öffentlichen Verkehr sowie Geh- und Radwege. Nur rund zwei Prozent der Haushalte in Deutschland können sich Schätzungen zufolge kaum ein Auto leisten und sind trotzdem darauf angewiesen. Nur ein Teil von diesen zwei Prozent lebt in dicht besiedelten Gebieten, in denen Parkvorrechte für Anwohnerinnen und Anwohner gelten oder zu erwarten sind. Für die meisten Haushalte würden höhere Gebühren für das Bewohnerparken deshalb laut Agora Verkehrswende somit nicht groß ins Gewicht fallen. Mit Ausnahmen für einkommensarme Personen oder Härtefallregelungen könnten soziale Aspekt berücksichtigt werden, was auch zur Akzeptanzsteigerung zeitgemäßer Gebühren beitragen kann.
Anmerkung:
Parkraumbewirtschaftung bildet ein zentrales Instrument, um den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel zu unterstützen und dem Flächendruck im öffentlichen Straßenraum zu begegnen, insbesondere in dicht besiedelten Stadtquartieren mit hohem Parkdruck. Seit 2020 können die Länder den Gebührenrahmen für das Anwohnerparken neu gestalten oder dies den Kommunen übertragen. Bundesweit war dieser bislang auf 30,70 Euro pro Jahr begrenzt. Ein Wert, der seit 1993 nicht angepasst wurde und kaum den kommunalen Aufwendungen für die Errichtung und Instandhaltung des Parkraums und für den Betrieb von Parkraummanagement entspricht. Gerade im Vergleich mit ÖPNV-Jahreskarten oder auch mit Mietkosten für private Tiefgaragen-Stellplätze stellen sich die bisherigen Gebühren für Anwohnerparken im öffentlichen Raum gering dar.
Im Landtag von Sachsen-Anhalt wird derzeit ein entsprechender Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im parlamentarischen Verfahren beraten. Wir berichteten dazu mit E-Mail-Rundschreiben vom 20.12.2021. Die finale Beschlussfassung durch den Landtag von Sachsen-Anhalt steht noch aus.
Aufgrund der hohen Sensibilität des Themas bedarf es einer sachlichen Debatte und guter Argumente im Falle möglicher Gebührenerhöhungen in den Kommunen. Hierzu leistet das Diskussionspapier der Agora Verkehrswende einen hilfreichen Beitrag.
Weiterhin notwendig ist eine Anpassung des Rechtsrahmens für eine zeitgemäße Begründung bei flächenhaften Bewirtschaftungsmaßnahmen. Bislang müssen örtlich vorhandene straßenverkehrsbezogene Gründe nachgewiesen werden. Dies sollte künftig auch aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie für die Neuaufteilung des öffentlichen Raums im Sinne einer hohen Flexibilität und Verantwortung der Kommunen geändert werden.
Weitere Informationen
Diskussionspapier „Berücksichtigung sozialer Aspekte bei Gebühren für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen“ von Agora Verkehrswende: www.agora-verkehrswende.de/veroeffentlichungen/