Sozialschutz-Paket
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) verabschiedet, das unter anderem eine erleichterte Leistungserbringung in Jobcentern und Sozialämtern ermöglichen soll. Das Gesetz ist am 27. März 2020 verkündet worden und am 28. März 2020 in Kraft getreten. Darüber hinaus stimmen Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände Auslegungshinweise zu den neuen Regelungen ab.
LKT Rundschreiben Nr. 217/2020 [PDF-Dokument: 68 kB]
31.03.2020