Stürme, Dürre, Borkenkäfer: Riesige Waldflächen in Auflösung
Nach Schätzungen der Bundesregierung müssen in Deutschland 114.000 Hektar Wald aufgrund von Sturm, Dürre und Borkenkäferkalamität seit Anfang 2018 neu aufgeforstet werden. Dies ist eine Fläche etwa halb so groß wie das Saarland oder entspricht einer Fläche von ca. 160.000 Fußballfeldern.
Erfahrungsgemäß dauere es mehrere Jahre, bis die Forstwirtschaft einen solch großen Schaden bewältigt habe, teilt der Parlamentarische Staatsekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Hans-Joachim Fuchtel (MdB) in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (Drs. 19/09043) mit, die dem Deutschen Städte- und Gemeindebund vorliegt.
Kommunalwald fordert gesamtgesellschaftliche Solidarität
Für die Mammutaufgabe, den Wald in dieser Krise fit für die Zukunft zu machen, hat der Gemeinsame Forstausschuss der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“ auf seiner Frühjahrstagung am 01. April 2019 in Schmallenberg eine deutliche Verstärkung der Waldbewirtschaftung und der Forstwirtschaft (Stichwort „Waldcent“) gefordert. In dieser Krisensituation benötigten die kommunalen und privaten Waldbesitzer eine gesamtgesellschaftliche Solidarität. Vor dem Hintergrund der Generationenverantwortung müssten die gemeinwohlorientierten Dienstleistungen des Waldes finanziell anerkannt werden. Dazu müssten die Länder nach dem Grundsatz „Öffentliches Geld für öffentliche Güter“ einen Gemeinwohlausgleich zugunsten der kommunalen und privaten Waldbesitzer etablieren.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium rechnete jüngst für 2018 und 2019 mit einem Gesamtschaden von 2,5 Mrd. Euro. Zur Beseitigung der Schäden hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Herbst 2018 25 Mio. Euro - verteilt auf fünf Jahre - zur Verfügung gestellt. Der Deutsche Forstwirtschaftsrat fordert für die nächsten fünf Jahre jährlich zusätzlich mindestens 100 Mio. Euro Bundesmittel, um die dringendsten Maßnahmen zum Walderhalt bewältigen zu können.
Viertschwerstes Schadensereignis seit 30 Jahren
In der Antwort auf die Kleine Anfrage teilt die Bundesregierung mit, dass nach den Meldungen der Länder im Jahr 2018 rund 32,4 Mio. Kubikmeter Kalamitätsholz angefallen seien. Dies sei das viertschwerste Schadereignis in der deutschen Forstwirtschaft der letzten 30 Jahre. Etwa ein Drittel davon entfalle auf die Sturmwürfe von Anfang des Jahres 2018, zwei Drittel auf Borkenkäferschäden, die zum Teil durch die Trockenheit verstärkt wurden.
Seit Jahresbeginn bis Ende März 2019 seien weitere rund 13 Mio. Kubikmeter Kalamitätsholz angefallen und die Schäden würden sich voraussichtlich im Jahr 2019 weiter erhöhen. Nach ersten Prognosen zeichne sich bereits ab, dass für das Jahr 2019 eine dem letzten Jahr vergleichbare Schadholzmenge zu erwarten sei. Entscheidend für die Entwicklung und das Ausmaß weiterer Schäden sei der Witterungsverlauf während der kommenden Vegetationszeit. Eine genauere Prognose sei derzeit nicht möglich. Ähnliches gelte für die im letzten Jahr entstandenen Dürreschäden an Pflanzungen, Kulturen und Naturverjüngungen. Zuverlässige Flächenangaben könnten erst erhoben werden, wenn der Laubaustrieb vollständig ausgebildet ist. Zudem seien entstanden und entstünden durch den schadensbedingten Einschlag von Kalamitätsholz in erheblichem Umfang Freiflächen, die wieder aufgeforstet werden müssten. Nach ersten, noch vorläufigen Abschätzungen der Länder summierten sich diese Flächen im Privat- und Körperschaftswald auf rund 76.000 Hektar und im Staatswald auf rund 38.000 Hektar.
Durch die derzeitige Borkenkäfermassenvermehrung sei davon auszugehen, dass die Fichte besonders geschädigt werde. Beobachtungen aus den Ländern zeigten, dass die meisten Käfer den Winter überlebt haben. Besonders betroffen seien Gebiete mit größerem Fichtenvorkommen und -anteilen in der planaren und kollinen Höhenstufe, weil hier das Potenzial zur Massenvermehrung am höchsten sei. Ein hohes Befallsrisiko bestehe insbesondere für die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.
Waldschutz-Monitoring
Das BMEL stehe derzeit in engem Kontakt mit Ländern und Verbänden, um sich über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen auszutauschen. Außerdem prüfe das BMEL in Abstimmung mit den Ländern Möglichkeiten für ein neues Waldschutz-Monitoring unter Einbezug von Fernerkundung zur Analyse von Schäden und Schadensrisiken, um auf Risiken und neue Ereignisse rasch reagieren zu können.
Warnemünder Erklärung
Als Reaktion auf die sehr kritische Lage fassten die Mitglieder des Deutschen Forstwirtschaftsrates Forderungen an die Politik in einer „Warnemünder Erklärung - Wald in Not“ zusammen. „Soforthilfen für den Wald und gesetzliche Regelungen werden darüber entscheiden, ob es uns gelingt, die Wälder vor den Klimafolgen wirksam zu schützen. Wenn wir unser Waldkulturerbe retten wollen, müssen Politik und Gesellschaft zudem ihre Anstrengungen für mehr Klimaschutz deutlich erhöhen“, so der DFWR-Präsident und Dr. Karl-Heinz Frieden, DFWR-Präsidiumsmitglied und Vorsitzender des Gemeinsamen Forstausschusses der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald sowie Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.
Eckpunkte solcher gesetzlichen Regelungen müssen unter anderem sein:
- Einheitliche und permanente bundesweite Erfassung des Waldzustandes im Hinblick auf die Entstehung von Klimaschäden
- Aufbau eines bundesweiten Krisenmanagements
- Harmonisierung bestehender Vorschriften in verschiedenen Rechtskreisen (z.B. Verkehrs-, Steuer-, Beihilfe-, Forstschädenausgleichs-, Pflanzenschutz-, Umweltrecht) für den Krisenfall.
- Maßnahmen zur Krisenprävention (u.a. Förderung waldbaulicher Maßnahmen, Forschung, Forstpflanzenzüchtung, Aufklärung und öffentliche Information)
Forstschäden-Ausgleichsgesetz
Der Erlass einer Einschlagsbeschränkungsverordnung nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz (ForstSchAusglG) erschien zur Bewältigung der Schäden nicht zielführend, da nach Bewertung des BMEL und der Branche in der bundesweiten Schadenssituation eine marktausgleichende Wirkung nicht erreichbar gewesen wäre, so Staatsekretär Fuchtel auf die Frage zur Novellierungsbedürftigkeit des Gesetzes. Darüber hinaus beschränkten sich die Forstbetriebe bereits soweit freiwillig, dass eine Einschlagsbeschränkung ins Leere gegangen wäre. Deshalb stelle sich in der Nachbetrachtung die Frage, ob das ForstSchAusglG, das aus dem Jahr 1969 stamme, seine eigentliche Zielsetzung noch erreichen kann. Die Empfehlung der forstlichen Verbände, das ForstSchAusglG anzupassen, werde vom BMEL geprüft, sobald hierzu die ersten greifbaren Erkenntnisse bzw. konkrete Verbesserungsvorschläge vorliegen.
Schlechte Startbedingungen für die Vegetation im Jahr 2019 insbesondere in Sachsen-Anhalt
In vielen Regionen Deutschlands sind nach Auskunft des DWD 2019 zum Start der Vegetationsperiode die Böden viel trockener als im vieljährigen Durchschnitt und damit die Startbedingungen für die Vegetation in vielen Gebieten Deutschlands deutlich schlechter als im Vorjahr. Seit April 2018 sei in Deutschland jeder Monat wärmer als im vieljährigen Mittel. Gleichzeitig sei ab April 2018 bis zum Ende der Vegetationsperiode 2018 deutlich zu wenig Niederschlag gefallen. Das habe 2018 in vielen Regionen für sehr trockene Böden gesorgt. Besonders betroffen seien der sowieso schon trockene Osten Deutschlands - vor allem in Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Waldbrandprävention ausbauen
Der DStGB setzt sich vor dem Hintergrund des Klimawandels für den Ausbau der Waldbrandprävention ein. Dazu zählen neue Strategien bei der Ausrüstung, Wasserreservoirs und der Zusammenarbeit. Benötigt werden unter anderem breitere und löschfahrzeuggeeignete Waldwege, verstärkte Drohnenüberwachung, ausreichend Hubschrauber mit Außenlastbehältern, moderne und leichtere Waldbrandschutzkleidung und regelmäßige Übungen mit dem Technischen Hilfswerk und den Feuerwehren mit der wichtigen Vermittlung von Ortskenntnissen.
Vielerorts in Deutschland mussten die Feuerwehren bereits im Frühjahr zu Wald- und Flächenbränden ausrücken. Betroffen waren mehrere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg.