Stand der Umsetzung der Grundsteuerreform

geld kugel

Aktuell befinden sich Finanzverwaltung sowie Städte, Gemeinden und Verbandsgmeinden in der letzten Phase zur Umsetzung der Grundsteuerreform. Bis zur Zielgeraden – dem Erlass der Grundsteuerbescheide für 2025 – ist es noch ein weiter, auch von Problemen gesäumter Weg.

Die Finanzverwaltungen arbeiten mit Hochdruck daran, die Bewertungsverfahren voranzutreiben und abzuschließen. Aktuell sind knapp 80 v. H. aller zu bewertenden Einheiten bereits von den Finanzämtern beschieden und die Datentransfers zu den Städten und Gemeinden realisiert. Mitte Februar hat die Finanzverwaltung ein Erinnerungsverfahren an die Grundstückseigentümer gestartet, die ihre Erklärungen bislang nicht abgegeben haben. Die ursprünglich ab März geplante finale Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, wenn eine Erklärung vom Steuerpflichtigen bis dahin nicht abgeben wurde, wird voraussichtlich frühestens ab Ende April realisiert werden können. Übergeordnetes Ziel bleibt jedoch, die Kommunen rechtzeitig in die Lage zu versetzen, die neuen Grundsteuerhebesätze bestimmen und somit ab dem 01.01.2025 die neue Grundsteuer erheben zu können. Dafür sollen bis zum 30.06.2024 95 Prozent aller zu betrachtenden Einheiten von der Finanzverwaltung bewertet und folglich die Datentransfers zu den Städten und Gemeinden realisiert sein.

Parallel haben die Finanzämter begonnen, materiell-rechtlich begründete Einspruchsverfahren gegen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide abzuarbeiten. [mehr]

[Anlage]

29.04.2024