Start der Europäischen Staatsanwaltschaft am 01.06.2021 – Ermittlungen bei Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts

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Ab dem 01.06.2021 hat die neu gegründete Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufgenommen und übernimmt erstmals eigene Ermittlungsverfahren. Sie ist weltweit die erste supranationale unabhängige Staatsanwaltschaft, die unmittelbar grenzüberschreitend ermitteln kann und Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union verfolgen wird. Dies sind etwa Subventionsbetrug, Korruption und grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug (mit einem Gesamtschaden von mindestens 10 Mio. Euro). Hierzu gehören kriminelle Handlungen, mit denen Fördermittel oder Aufträge der EU erschlichen werden, wie auch Straftaten, die darauf abzielen, die Einnahmen der EU zu verringern. Neben Zolldelikten betrifft dies vor allem den Mehrwertsteuerbetrug, der den Haushalten der Mitgliedstaaten und der EU in großem Umfang schadet. Nur für den letzteren Bereich schätzt die EU-Kommission die durch kriminelle Organisationen verursachten jährlichen Schäden in Höhe eines mittleren zweistelligen Milliardenbetrags ein. Die neue Behörde wir somit auch die Verwendung der EU-Fondsmittel (EFRE, ESF, ELER) oder auch des gerade im Aufbau befindlichen EU-Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der Corona-Folgen im Blick haben.

Die Europäische Staatsanwaltschaft wurde durch die Verordnung (EU) 2017/1939 vom 12.10.2017 eingerichtet und befindet sich seit November 2019 im Aufbau. Zur Leiterin der Behörde und Europäischen Generalstaatsanwältin wurde im Herbst 2019 die ehemalige rumänische Chefkorruptionsermittlerin Laura Codruţa Kövesi ernannt; stellvertretende Generalstaatsanwälte sind der Deutsche Andrés Ritter und der Italiener Danilo Ceccarelli. Sie werden am Sitz der Behörde in Luxemburg von 22 Europäischen Staatsanwälten unterstützt, die die Ermittlungen in den Mitgliedstaaten beaufsichtigen und in kriminalpolitischer und administrativer Hinsicht steuern.

Die eigentliche Ermittlungstätigkeit obliegt den insgesamt 140 Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten (11 davon aus Deutschland) in den 22 Mitgliedstaaten, die sich im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit beteiligen. Sie bleiben gleichzeitig Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihres Mitgliedstaates, sind organisatorisch in die nationalen Strafverfolgungsbehörden integriert, unterliegen jedoch fachlich der Aufsicht und den Weisungen der Europäischen Staatsanwaltschaft. Sie führen ihre Ermittlungen nach nationalem Strafprozessrecht, klagen vor nationalen Gerichten an und nehmen wie nationale Staatsanwälte an der Hauptverhandlung teil. Die Behörde wird eng mit den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie mit Europol, Eurojust und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zusammenarbeiten.

11.06.2021