Statistisches Landesamt ermittelt für die ersten drei Quartale 2021 einen Rückgang der Vergnügungssteuer um 63 %

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Wir kommen auf einen vorherigen Beitrag zurück, in welchem wir eine Auswertung unserer aktualisierten Umfragedaten zu den coronabedingten Haushaltsauswirkungen vorgenommen hatten. Von knapp zwei Dritteln der Städte und Gemeinden wurden für den Bereich der Vergnügungssteuer beachtliche Mindereinnahmen in Höhe von ca. 4,9 Mio. Euro gemeldet, was bei den Umfrageteilnehmern ein durchschnittliches Minus gegenüber den Haushaltsplanungen vor Corona von ca. 54 v. H. bedeutete. Dieses Ergebnis wird nunmehr durch Ermittlungen des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt bestätigt, welches in seiner Pressemeldung Nr. 390/2021 vom 07.12.2021 sogar auf einen Rückgang der Einzahlungen von Vergnügungssteuern in den vergangenen zwei Jahren in Höhe von 63 v. H. verweist.

3,258 Mio. Euro Vergnügungssteuer nahmen die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt bis zum 30.09.2021 ein. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 5,531 Mio. Euro weniger als im vergleichbaren Zeitraum 2019, also vor der Corona-Pandemie.

Die kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt nahmen in den ersten 3 Quartalen 2021 mit 1,213 Mio. Euro Vergnügungssteuer 1,915 Mio. Euro weniger als 2019 im entsprechenden Zeitraum ein. Lt. unserer Umfrage belaufen sich die Mindereinnahmen der kreisfreien Städte gegenüber den Planungen vor Corona 2021 auf ca. 2,4 Mio. Euro. Die Daten des Statistischen Landesamtes zeigen, dass bei den kreisfreien Städten auch der Rückgang gegenüber dem Vergleichszeitraum im 1. Corona-Jahr (2020) mit einem Minus von über 500 T€ nochmals gravierend ist.

Bis zum 30.09.2021 erhielten von den 215 kreisangehörigen Gemeinden 105 Vergnügungssteuereinzahlungen. In 92 kreisangehörigen Gemeinden waren die Einzahlungen geringer als 2019. In 2 Gemeinden überstiegen die Erstattungen (Auszahlungen) die Einzahlungen. In den ersten 3 Quartalen 2019 verbuchten 18 kreisangehörige Gemeinden mehr als 100.000 Euro Vergnügungssteuer, 2021 waren es 4. Im Bereich der kreisangehörigen Städte und Gemeinden belaufen sich die Mindereinnahmen gegenüber den Planungen vor Corona lt. unserer Umfrageergebnisse auf ca. 3,2 Mio. Euro.

20.01.2022