Stellungnahme zum Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes
Die kommunalen Spitzenverbände haben im Zuge der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (sog. KRITIS-Dachgesetz) Stellung genommen. Darin wird begrüßt, dass der Resilienz kritischer Infrastrukturen ein höherer Stellenwert zukommt. Allerdings muss dabei ein koordiniertes Vorgehen über alle Verwaltungsebenen hinweg sichergestellt werden.
Der vorliegende Referentenentwurf regelt zwar umfangreich die Zuständigkeiten auf Ebene des Bundes, jedoch ist keine Schnittstelle zu den Ländern und den Kommunen vorgesehen. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie sowie der drohenden Gasmangellage aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine haben gezeigt, dass sich die KRITIS-Betreiber im Rahmen von Präventionsmaßnahmen wie auch im Fall einer Störung bei der unteren Katastrophenschutzbehörde melden und von dieser Hilfestellung und Unterstützung erwarten. Weiterhin wirkt sich der Ausfall von KRITIS unmittelbar auf kommunaler Ebene aus. Daher haben die unteren Katastrophenschutzbehörden neben Bund und Ländern im Rahmen einer gesetzlichen Aufgabenbestimmung und Finanzierung Vorsorgemaßnahmen zur Kompensation von Versorgungsengpässen und Schäden zu treffen. Deshalb sollten im KRITIS-DachG bereits entsprechende Schnittstellen vorgesehen sowie der Informationsfluss über alle Verwaltungsebenen sichergestellt werden. Es bedarf eines gesamtheitlichen und koordinierten Vorgehens zur Krisenbewältigung.Der bloße Verweis auf die Vorschriften und Zuständigkeiten der Fachbehörden im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes greift hier deutlich zu kurz.
Zudem ist insgesamt zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar, inwieweit kommunale Stellen, die nicht bereits heute dem BSIG bzw. der BSI-KRITIS-VO unterfallen, von den Regelungen des Entwurfes betroffen sein werden. Ohnehin ist mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf noch offen, welche Anlagen und Dienstleistungen als schutzwürdig gelten. Ohne entsprechende Konkretisierungen von Einrichtungsarten und Schwellenwerten ist eine abschließende Einschätzung der Auswirkungen des KRITIS-Dachgesetzes aus kommunaler Sicht nicht möglich. Insbesondere muss das Zusammenspiel mit dem Schwellenwert der versorgenden Bevölkerung von 500.000 Personen genau betrachtet werden.
Schließlich weisen die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass zur Stärkung der Resilienz auch ein höherer Grad an Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung erreicht werden muss. Sie ist wesentlicher Gelingensfaktor für einen wirksamen Bevölkerungsschutz. Die Selbsthilfefähigkeitist in Deutschland – im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern – deutlich geringer ausgeprägt. Kampagnen, die zu einer spürbaren Verbesserung führen, müssen auf lange Zeit angelegt und von möglichst vielen Partnern aktiv bespielt werden, um langfristig eine höhere Selbsthilfefähigkeit zu erreichen. Der zusätzliche Aufwand ist gering, hat aber einen ungleich höheren Nutzen. Hierzu sehen die kommunalen Spitzenverbände in erster Linie den Bund in der Pflicht. Nichtsdestotrotz nehmen auch die Kommunen eine wichtige Rolle durch ihre Nähe zur Bevölkerung ein.