Stellungnahme zur Evaluierung und Überarbeitung des EU-Vergaberechts

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Die Bundesregierung (BMWE) hat gegenüber der EU-Kommission (Kommissar Sejourné) zur Reform der europäischen Vergaberichtlinien Stellung genommen. Die Bundesregierung begrüßt, dass die Europäische Kommission die Arbeiten an der Reform der Vergaberichtlinien mit Nachdruck vorantreibt und damit einem Wunsch vieler Mitgliedstaaten entspricht. In irrem Anschreiben an den EU-Kommissar hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche unterstrichen, dass die europäischen Vergaberegeln inzwischen viel zu komplex geworden sind. Dies führe auch dazu, dass Vergabeverfahren zu lange dauern. Dadurch werde die Handlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten eingeschränkt und wichtige Investitionen würden verzögert. Die Ministerin hat unterstrichen, dass „wir vor allem einfachere und flexiblere Vergaberegeln und schnellere Vergabeverfahren benötigen“. Aus Sicht der Bundesregierung sollten bei der anstehenden Reform der europäischen Vergaberichtlinien folgende Schwerpunkte gesetzt werden (Wortlaut des Anschreibens):

  • Vergabeverfahren müssen umfassend vereinfacht und beschleunigt werden. Dazu wurden in der Stellungnahme viele sehr konkrete Vorschläge gemacht. Damit würden die Beschaffungsstellen von Bürokratie entlastet und den Unternehmen die Teilnahme an den Vergabeverfahren im Binnenmarkt erleichtert werden. Auch werden dringend höhere Schwellenwerte für Vergabeverfahren und einen einzigen einheitlichen europäischen Vergaberechtsakt benötigt.
  • Es sollten klare Regeln zum Umgang mit Bietern und Waren oder Dienstleistungen aus Drittstaaten geschaffen werden. Der Grundsatz sollte dabei ein offener EU-Beschaffungsmarkt sein, in dem Drittstaatsanbieter ohne durch Abkommen garantierten Marktzugang nur ausnahmsweise ungleich behandelt werden, etwa wenn dies zur Stärkung der europäischen Souveränität unbedingt erforderlich ist. Beispielsweise sollte der Aufbau einer europäischen Cloud- und KI-Infrastruktur oder die Beschaffung kritischer Arzneimittel in Blick genommen werden. Für Krisenfälle braucht es einen stark vereinfachten Rechtsrahmen.
  • Die Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit muss einfacher, schneller und sicherer durchgeführt werden können, auch gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten und Partnernationen. Die Richtlinie 2009/81/EG muss dafür angepasst werden.
  • Die öffentliche Beschaffung muss noch stärker ein Hebel zur Anreizung von Leitmärkten für klimafreundliche Grundstoffe sein, zum Beispiel durch gut handhabbare Labels.
  • Die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialkriterien im Vergaberecht sollte grundsätzlich für die öffentlichen Auftraggeber freiwillig sein. Neue verpflichtende Umwelt- und Sozialstandards würden die Vergabeverfahren weiter verkomplizieren anstatt sie zu beschleunigen. Der Fokus sollte jetzt auf die Implementierung, Konsolidierung und Vereinfachung des bestehenden Rechtsrahmens gelegt werden.
  • Innovative europäische Lösungen sollten über die Vergabe gestärkt und besonders berücksichtigt werden, damit die öffentliche Hand stärker als Ankerkunde und als Innovationstreiber agiert.

Anmerkung:

Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung einige zentrale Punkte der kommunalen Seite aufgreift, insbesondere die Hinweise zur allenfalls freiwilligen Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialkriterien im Vergaberecht sowie die Forderung nach einer Erhöhung der EU-Schwellenwerte.

Die vollständige Stellungnahme ist als Anlage diesem Beitrag beigefügt.

[Anlage]

30.10.2025