Steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlungen in der Corona-Krise
Das Bundesministerium der Finanzen teilt nach Abstimmung mit den Ländern mit, dass in der Corona-Krise Sonderzahlungen, die Beschäftigte zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten, für diese bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden.
LKT Rundschreiben Nr. 243/2020 [PDF-Dokument: 66 kB]
07.04.2020