Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. März 2020

Bild Corona

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesministerium der Finanzen über Sonderregelungen bei Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen für Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, informiert.

LKT Rundschreiben Nr. 191/2020 [PDF-Dokument: 69 kB]

24.03.2020