Stiftung Anerkennung und Hilfe;
Verlängerung der Anmeldefrist bis 30.06.2021
Seit dem 01.01.2017 gibt es die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Sie unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden.
Stiftungserrichter sind der Bund, die Länder sowie die Kirchen. In allen Ländern gibt es regionale Anlauf- und Beratungsstellen, an die sich Betroffene wenden können. Diese Stellen können bei Bedarf auch Hausbesuche machen und Assistenz anbieten. In Sachsen-Anhalt ist diese Stelle beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration eingerichtet (Tel.: 0391 / 567-6935 oder Tel.: 0391 / 567-6920; E-Mail: Stiftung-Anerkennung-Hilfe@ms.sachsen-anhalt.de).
Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene um ein halbes Jahr verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 30.06.2021 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden. Für eine Anmeldung genügt ein Anruf oder eine E-Mail.
Da es sich bei den Betroffenen zum Teil um Menschen mit kognitiven Einschränkungen handelt, die auch heute noch in Einrichtungen leben und sich kaum über allgemein zugängliche Quellen wie das Internet, Zeitungen oder Zeitschriften informieren können, sind die Möglichkeiten der Stiftung begrenzt, Betroffene direkt zu erreichen. Deshalb bitte die Stiftung darum, über die örtlichen Strukturen den direkten Kontakt zum betroffenen Personenkreis herzustellen und möglichst viele Menschen aktiv schriftlich und mündlich über die Stiftung zu informieren. Nur so kann ein großer Teil aller Betroffenen, auch über ihre Angehörigen und Betreuungspersonen, von den Hilfeangeboten der Stiftung erfahren und eine Anerkennung des Leids und Unrechts sowie konkrete finanzielle Hilfe erhalten.
Fragen können jederzeit an die E-Mail-Adresse info@stiftung-anerkennung-hilfe.de gerichtet werden. Das Infotelefon der Stiftung (0800 221 2218) beantwortet allgemeine Fragen zum Anmeldeverfahren.