Stiftung Anerkennung und Hilfe
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Die Stiftung unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden.
Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene um ein Jahr verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 31. Dezember 2020 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden.
Mit beigefügtem Schreiben bittet die Stiftung bei der Verbreitung der Informationen über die Verlängerung der Anmeldefrist und die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe mitzuhelfen.
Anerkennung und Hilfe können dem beigefügten Schreiben und der Website der Stiftung: www.stiftung-anerkennung-hilfe.de entnommen werden. Fragen können jederzeit an die E-Mail-Adresse: info@stiftung-anerkennung-hilfe.de gerichtet werden.