Stiftung Anerkennung und Hilfe

pflege

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Die Stiftung unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden.

Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene um ein Jahr verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 31. Dezember 2020 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden.

Da es sich bei den Betroffenen zum Teil um Menschen mit kognitiven Einschränkungen handelt, die auch heute noch in Einrichtungen leben und sich kaum über allgemein zugängliche Quellen wie das Internet, Zeitungen oder Zeitschriften informieren können, sind die Möglichkeiten der Stiftung begrenzt, Betroffene direkt zu erreichen. Deshalb bittet die Stiftung mit dem im Anlagenteil abgedruckten Schreiben bei der Verbreitung der Informationen über die Verlängerung der Anmeldefrist und die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe mitzuhelfen.

Weitere Informationen können der Website der Stiftung: www.stiftung-anerkennung-hilfe.de entnommen werden. Fragen können jederzeit an die E-Mail-Adresse: info@stiftung-anerkennung-hilfe.de gerichtet werden.

04.06.2019