Strategieprogramm der Bundesregierung zur Förderung des Mobilfunkausbaus

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Die Bundesregierung hat am 18.11.2019 ein Strategieprogramm zur Förderung des Mobilfunkausbaus beschlossen. Erklärtes Ziel ist es, bis spätestens Ende 2024 über alle Netze hinweg 99,7 Prozent der Haushalte und 95 Prozent der Fläche bundesweit mit Mobilfunk abzudecken. Unklar bleibt, welcher Mobilfunkstandard gemeint ist, vermutlich 4G. Es wurden zahlreiche Einzelpunkte beschlossen, die sich allerdings hinsichtlich ihrer konkreten Auswirkungen derzeit noch nicht einschätzen lassen, da es sich vielfach um reine Absichtsbekundungen handelt. Dabei werden bereits bekannte Inhalte miteinander verbunden und in einen Rahmenplan gefasst. Dies wird deutlich, wenn man die Schwerpunkte des Papiers hervorhebt:

  1. Die Standortsuche und das Standortverfahren und für neue Mobilfunksendeanlagen sollen vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang sollen mehr öffentliche Flächen zur Verfügung gestellt werden, Genehmigungsverfahren erleichtert und die Akzeptanz von Mobilfunk in der Bevölkerung gesteigert werden.
  2. Die Umsetzung von Ausbauverpflichtungen aus den Nebenbestimmungen der 5G-Fre-quenzauktion soll genau überwacht und die Ausbauzusagen der Mobilfunkbetreiber in Rahmen des Mobilfunkgipfels 2018 vertraglich fixiert werden.
  3. Für Gebiete, in denen mobile Sprach- und Datendienste nicht verfügbar sind und keine privatwirtschaftliche Erschließung durch die Netzbetreiber absehbar ist, wird der Bund ein eigenes Mobilfunkförderprogramm bereitstellen. Um eine rasche Erschließung zu erreichen, soll sich die Förderung sowohl an Kommunen als auch unmittelbar an ausbauende Unternehmen richten, z. B. an Netzbetreiber oder an Unternehmen, die Sendemasten und -anlagen bauen und den Netzbetreibern bereitstellen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderkulissen soll mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden. Zur Verfügung sollen ca. 1 Mrd. Euro aus dem Digitalfonds stehen.
  4. Es soll eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft zur Flankierung und Beschleunigung des Ausbaus geschaffen werden. Allerdings soll diese nicht, wie zunächst angedacht, unmittelbar im Netzausbau tätig werden, sondern eine analysierende, koordinierende und vermittelnde Rolle spielen.

Das Papier entspricht eher einem „Mobilfunk-Fahrplan“, als der von der Bundesregierung gewählte Bezeichnung „Mobilfunk-Strategie“. Positiv dürfte jedoch sein, dass erstmals ein „roter Faden“ erkennbar wird.

16.12.2019