Strukturstärkungsgesetz: Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände
In vorherigen KNSA-Beiträgen berichteten wir über den Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (Kohlekommission)“ und den Beschluss der Eckpunkte für ein „Strukturstärkungsgesetz der Kohleregionen“.
Das Bundeskabinett hat am 28. August 2019 den Gesetzesentwurf „Strukturstärkungsgesetz Kohleregion“ beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern die betroffenen Kohleregionen bis zum Ende der Kohleverstromung, längstens bis 2038, beim Strukturwandel mit einer eigenständigen Finanzierung unterstützen wird. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat unter Mitwirkung der Landesgeschäftsstelle eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben.
Danach wird der Entwurf grundsätzlich positiv bewertet. Jedoch bestehen noch offene Fragen, insbesondere zur Ausfinanzierung der Hilfen. Aus Sicht der Spitzenverbände dürfen keine Umschichtungen im Haushalt zu Lasten anderer Förderprogramme strukturschwacher Regionen erfolgen.
In der Stellungnahme begrüßen die Spitzenverbände, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern die betroffenen Kohleregionen bis zum Ende der Kohleverstromung, längstens bis 2038, beim Strukturwandel mit einer eigenständigen Finanzierung unterstützen wird. Zu kritisieren ist, dass die Gesamthilfen des Bundes in Höhe von 40 Milliarden Euro bis 2038 noch nicht ausfinanziert sind. Es bestehen Bedenken, dass möglicherweise versucht wird, in den Folgejahren eigene Haushaltsansätze hierfür zu vermeiden und die finanzielle Unterlegung vor allem durch Umschichtungen im Haushalt sicherzustellen. Insbesondere darf hierdurch keine finanzielle Limitierung der Umsetzung der Schlussfolgerungen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ mit Hinweis auf die bereits für die Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgesehenen Mittel erfolgen.
Da der Kohleausstieg nicht nur Auswirkungen auf Braunkohlestandorte, sondern auch auf Städte mit Steinkohlekraftwerken hat, wird die Berücksichtigung des dort erforderlichen Strukturwandels begrüßt. Sowohl für Kommunen in den Braunkohlerevieren als auch für die mit Steinkohlekraftwerken muss eine Förderung von Personal erfolgen. Denn die in der Entwicklung befindlichen Projekte zum Strukturwandel und deren Umsetzung erfordern in den Kommunen erhebliche Personalkapazitäten, die erst noch aufgebaut werden müssen. Wie auch bei derzeit vielen anderen Bundesprogrammen, von denen die Kommunen profitieren, erfolgt eine Abrufung der Fördermittel insbesondere deshalb mit Verzögerung, weil das für die Antragstellung, die Projektierung und die Umsetzung notwendige Personal fehlt.
Hinzukommen muss, dass die betroffenen Kommunen bei der Erreichung der Förderziele noch besserer einbezogen werden, um eine den Bedürfnissen vor Ort entsprechende Förderung aufsetzen zu können. Auch sollten die Förderbereiche in § 4 des Gesetzes ausdrücklich um den Punkt „Bildungseinrichtungen“ ergänzt werden. Eine umfassende Bildungsinfrastruktur ist für eine langfristige Fachkräftesicherung existenziell wichtig, um innovative Unternehmen davon zu überzeugen, in denen vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Standorte zu eröffnen. Da der Bund den Strukturwandel eingeleitet hat, sollte er sich auch am Umbau der konkreten Bildungsinfrastruktur beteiligen. Daneben wird vom Bund verlangt, finanzschwache Kommunen von der Zehn-Prozent-Finanzierung, wie sie in § 7 des Gesetzes vorgesehen ist, auszunehmen.
Das Gesamtfördervolumen in Höhe von bis zu 26 Milliarden Euro bis zum Jahr 2038 wird grundsätzlich begrüßt. Aus Sicht der Spitzenverbände müssen aber konkrete Vorhaben - insbesondere Verkehrsprojekte - unbedingt mit den betroffenen Kommunen vor Ort entwickelt werden. Denn sie wissen am besten, welche Projekte den Strukturwandel befördern können, um neue wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen. Dies ist auch deshalb notwendig, um die Projekte in die jeweiligen Leitbilder der Kohlereviere sachgerecht einbinden zu können. Viele Kommunen verfügen bereits heute über entsprechende Arbeitsgemeinschaften, die Infrastrukturprojekte unverzüglich in die weiteren Planungen einfließen lassen können. Die Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort wird die Akzeptanz für den Strukturwandel deutlich erhöhen.